Bürgerinformationssystem

Vorlage - IFA/0091/18  

 
 
Betreff: Postfilialen in Rödermark - Barrierefreier Zugang (Interfraktioneller Antrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.05.2018 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Schließung der Postfiliale in Urberach zum 30. April 2018 und die damit verbundene Eröffnung einer Agentur in der Traminer Straße 12 gibt Anlass auf das sich aus dem geplanten Standortwechsel erwachsende Problem hinzuweisen.

 

Die Dienstleistungen der Post müssen allen Nutzern barrierefrei zugänglich sein, da hier auch heute noch hoheitliche Aufgaben erfüllt werden. Dazu gehört auch zwingend, dass ausreichend behindertengerechte PKW Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkung zur Verfügung stehen. Denn insbesondere gehbehinderte Personen können oft Zielorte wie öffentliche Einrichtungen und dergleichen nur mit dem KFZ erreichen.

 

Die Stadt Rödermark ist auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt. Zahlreiche große und kleine Maßnahmen fügen sich zu einem vorzeigbaren Mosaik zusammen. Um diesen erfolgreich eingeschlagenen Weg weiter fortzusetzen, gilt es grundsätzlich so zu planen und zu bauen, dass alle Mitglieder der Gesellschaft, ob jung oder alt, unabhängig von Herkunft und Fähigkeit, am städtischen Leben selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe partizipieren können.

 

Die Stadt Rödermark bezieht sich bei diesen Themen grundsätzlich auf die UN-Behindertenrechtskonvention: die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat diese am 13.12.2006 beschlossen und ist in Folge am 03.05.2008 in Kraft getreten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert (UN-BRK). Es gibt ferner das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Alle drei Gesetze sollen Gleichstellung und Inklusion für jedermann sichern.

 

Die Deutsche Post AG sollte auch berücksichtigen, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkung eine große Ziel- und Kundengruppe darstellen, über deren berechtigten Belange man sich heute nicht mehr einfach so hinwegsetzt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bedankt sich bei den unterschiedlichen Gruppierungen, die sich für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, sich an die Deutschen Post AG zu wenden mit dem Ziel:

 

  1. Die Dienstleistung der Post in mtlichen Postagenturendermarks sollen allen Nutzern barrierefrei zugänglich sein.

 

  1. Die Gewährleistung der Barrierefreiheit darf nicht an der Eingangstür der Postagenturen enden auch die Gestaltung weiterer Gebäudeteile muss den Bedürfnissen von Menschen mit Mobilitätseinschränkung genügen.

 

  1. Im näheren Einzugsgebiet der Postfilialen ssen ausreichend behindertengerechte PKW Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkung zur Verfügung stehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: