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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Möglichkeiten zur Ansiedlung von Supermärkten mit Vollsortiment im Stadtteil Ober-Roden  

 
 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
CAL/0080/18 Möglichkeiten zur Ansiedlung von Supermärkten mit Vollsortiment im Stadtteil Ober-Roden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Anträge unter TOP 12, TOP 12.1 und 12.2 werden gemeinsam aufgerufen.

Die Fraktionen begründen ihre Anträge. In der Folge werden Stellungnahmen aller Fraktionen zur Thematik vorgetragen.

Abschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher zuerst über den Änderungsantrag unter TOP 12.1, dann über Hauptantrag unter TOP 12 und abschließend über den konkurrierenden Hauptantrag unter TOP 12.2 abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird ermächtigt, bei Gesprächen und Verhandlungen zum Zwecke der Ansiedlung von Supermärkten mit Vollsortiment im Stadtteil Ober-Roden (EDEKA, REWE, TEGUT etc.) folgende Areale, Bereiche und Standorte in Betracht zu ziehen:

 

  • Zentrale Versorgungsbereiche gem. dem Einzelhandelskonzept der Stadt Rödermark
  • Areale im Außenbereich insbesondere als Arrondierung an die bestehende Bebauung
  • Areale, die zur Zeit in Planung sind und für die Aufstellungsbeschlüsse und vorbereitende Beschlüsse zur Bauleitplanung gefasst wurden
  • Innenbereichsareale, auch wenn sie im Einzelhandelskonzept nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert sind

 

Vorrangig ist eine Ansiedlung in den zentralen Versorgungsbereichen gem. Einzelhandelskonzept durchzuführen.

 

Bei sonstigen vorgeschlagenen Standorten ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Bauleitverfahren oder andere Planverfahren (Abweichungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan) durchgehrt werden müssten, um eine Ansiedlung zu ermöglichen.


Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grünen (9), SPD (4), FWR (4)

Ablehnung:FDP (4)

Enthaltung:/