Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Stabstelle Wirtschaftsförderung hat gemeinsam mit den „Business Angels“ ein Konzept für einen neuen Wochenmarkt auf dem Rathausvorplatz in Ober-Roden erarbeitet. Dieses wurde dem Magistrat im Januar 2018 vorgestellt und die Umsetzung befürwortet.
Da eine Festsetzung nach § 67 Gewerbeordnung aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl (12 Teilnehmer) nach aktuellem Stand nicht möglich ist, wurde die Einrichtung des Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung gemäß § 19 HGO vereinbart.
Aus diesem Grund wird der Erlass einer weiteren Wochenmarksatzung angestrebt.
Die Stadtverordneten werden ersucht, den beigefügten Entwürfen der „Rathausplatz-markt-Satzung der Stadt Rödermark“ sowie der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Standplätze auf dem Rathausplatz-Markt“ zuzustimmen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
- „Rathausplatz-Markt-Satzung der Stadt Rödermark“ sowie die - „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Standplätzen auf dem Rathausplatz-Markt“
gemäß den beigefügten Entwürfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Für den o. g. Wochenmarkt stehen im Haushaltsplan 2018 keine Haushaltsmittel bereit. /He, 04.04.18 Anlagen
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