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Vorlage - KRU/0079/18  

 
 
Betreff: Wiederkehrende Straßenbeiträge in Rödermark (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der/des Stadtverordneten
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
02.05.2018 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark im Dezember 2017 wurde durch einstimmigen (bei Enthaltung von SPD und FDP) Beschluss (Az.: I/6/1/651-81) von CDU, AL/Grüne und FW die Einführung einer Satzung für die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen in Rödermark beschlossen.

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird daher gebeten, die nachstehend genannten Fragen zum vorstehend genannten Themenkomplex zu beantworten:

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Anfrage:

 

1. Welche konkreten vorbereitenden Maßnahmen hat der Magistrat der Stadt Rödermark seitdem o.g. Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung betreffend die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen in Rödermark ergriffen? Welche Kosten sind seit dem Beschluss dafür angefallen?

 

2. Wurde seitdem o.g. Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ein Planungsbüro für die Ermittlung der für die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge notwenigen Haus-/Grundstücksdaten beauftragt? Wenn ja, mit welchem konkreten Auftrag und zu welchen finanziellen Konditionen für die Stadt Rödermark?

 

3. Im Hessischen Landtag werden aktuell die verpflichtenden „wiederkehrenden

Straßenbeiträge“ sehr umstritten diskutiert. Hat der Magistrat der Stadt Rödermark seine eigenen Vorbereitungen (in Bezug auf den Vorbereitungsstand und die Kosten) zur Einführung von „wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ in Rödermark dahingehend angepasst (bzw. „auf Eis gelegt“), dass es aufgrund der aktuellen Debatte im Hessischen Landtag dazu noch völlig unklar ist, ob die Einführung von „wiederkehrenden Straßenbeiträgen überhaupt ein gesetzliches „muss“ bzw. eine Pflicht bleibt? Was hat der Magistrat der Stadt Rödermark angesichts dieses Sachverhaltes untgernommen?

 

4. Welche Kosten sind seitdem o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Einführung einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden

Straßenbeiträgen in Rödermark dazu objektiv und wofür entstanden?