Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des
Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich
der Odenwaldstraße / südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz
oder teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen
Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen
Einrichtungen.
Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung
angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer
Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben
auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4
Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig.
Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und
Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der
hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen.
Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in
Betracht kommen.
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind,
finden in der Grünen Mitte statt.
Zur Sicherung der Planung und zum abschöpfen von Planungsgewinnen soll der
Magistrat den Einsatz von städtebaulichen Verträgen prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: