Die Stadtverordnete Gerl und Gensert begründen den Hauptantrag zu TOP 14 und der Stadtverordnete Kruger den Konkurrierenden Hauptantrag zu TOP 14.1.
Im Anschluss entwickelt sich eine intensiv geführte Diskussion.
Auf eine die CDU-Fraktion und Fraktion der Anderen Liste / Die Grünen angreifende Wortäußerung des Stadtverordneten Kruger wird dieser durch den Stadtverordnetenvorsteher aufgefordet solche Angriffe zukünftig zu unterlassen. Der Stadtverordnete Butz beantragt eine Rüge für die gemachte Bemerkung.
In der Folge lässt der Stadtverordnetenvorsteher zuerst über den konkurrierenden Hauptantrag und dann über den Hauptantrag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, den Bereich am Hainchesbuckel unter folgenden Maßgaben als Gewerbegebiet zu entwickeln.
- Das bisher vorgesehene Gewerbegeiet wird in nördlicher Richtung mit notwendigen Abstandsflächen bis zur Waldgrenze erweitert.
- Der naturschutzrechtliche Flächenausgleich ist innerhalb des Plangebietes darzustellen.
- Die Erschließung soll über eine durch das Gebiet führende Straße, die ungefähr in halber Höhe auf die Messenhäuser Straße einmündet, erfolgen.
- Es ist eine über ein städtisches Grundstück führende Umfahrung der Messenhäuser Kapelle vorgesehen. Auch dies soll Gegenstand eines Bebauungsplanes sein.
- Städtebauliche Aufwertung des Areals um die Kapelle. Hier ist ein Konzept vorzulegen und gegebenenfalls Regelungen in dem Bebauungsplan vorzusehen.
- Die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ist nach Möglichkeit mit anderen Naturräumen zu vernetzen.
- Für das Recyclingunternehmen werden die notwendigen auch bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen.
- Soweit eine Legalisierung nicht möglich ist, sind illegale Zustände zu beseitigen. Hierzu ist ein mit allen Behörden abgestimmtes Maßnahmenkonzept vorzulegen.
- Im Abweichungsverfahren beim Regionalverband ist darauf hinzuwirken, dass die Stadt Rödermark, trotz Erweiterung des Plangebietes keine Optionsflächen an anderer Stelle abgeben muss.