Auf der Grundlage der Ausschussberatungen wird der Beschlussvorschlag um den letzten Absatz erweitert. Ebenso werden im vorletzten Absatz die Worte „nach Möglichkeit“ eingefügt.
Vertreter aller Fraktionen nehmen vor der Abstimmung Stellung zum Sachverhalt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich der Odenwaldstraße / südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz oder teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen.
Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4 Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig.
Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen.
Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in Betracht kommen.
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind, finden nach Möglichkeit in der Grünen Mitte statt.
Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen auf Grundlage städtebaulicher Verträge zu prüfen.