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Tagesordnung - 13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Mi, 04.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Babenhäuser Straße  
FDP/0210/17  
Ö 3.2  
Anfrage der SPD-Fraktion: Durchführung eines Stadtevents  
SPD/0216/17  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Anfrage der SPD-Fraktion: Flexible Öffnungszeiten in der Kinderbetreuung  
SPD/0217/17  
Ö 4  
Jahresabschluss 2016  
Enthält Anlagen
VO/0192/17  
Ö 5  
Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße" Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
VO/0208/17  
Ö 6  
Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße" Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0209/17  
Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Wohnungsbau im Bestand  
CAL/0137/17  
Ö 7.1  
Neufassung FWR-Änderungsantrag: Wohnungsbau im Bestand  
FWR/0137_2/17  
Ö 7.2  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Wohnungsbau im Bestand  
SPD/0137_3/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Einrichtungen zur Kinderbetreuung

Der Wohnungsbau soll angekurbelt werden. Hierfür werden städtische Liegenschaften wie ehemaliges Altenwohnheim Mühlengrund, ehemaligen Kindertagesstätten Lessingstraße und Motzenbruch grundsätzlich zur Verfügung gestellt. Hierbei sind nach Bedarf kombinierte Lösungen - Bau von Kindertagesstätten im Erdgeschoss, Wohnungen in Obergeschossen – als Planungsvarianten vorzulegen.

Der Magistrat wird beauftragt, für die genannten Areale entsprechende Konzepte

vorzulegen.

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 21.7.2015, TOP 8,

und stellt fest, dass das 20%-Quorum für Sozialen Wohnungsbau auch für

Maßnahmen gilt, bei denen die Stadt auf schon genutzten Grundstücken weitere

Bauvorhaben plant oder Dritte auf solchen Grundstücken Bauvorhaben umsetzen.

 

2. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Vollsortimenter

Angestrebt wird die Ansiedlung eines weiteren hochwertigen Vollsortimentes (z.B. Tegut, REWE oder Edeka) in Ober-Roden Nord. Hierbei sind auch Kombinationen unterschiedlicher Nutzungen auf verschiedenen Ebenen in Betracht zu ziehen, z.B. bei der Umsiedlung des Rewe-Marktes in die Mainzer Straße ist eine Kombination mit

Wohnnutzung in den Obergeschossen denkbar.

Das Baugebiets-Areal „Nördlich Mainzer Straße“ soll innerhalb des beschlossenen

Flächenrahmens entwickelt werden. Wird der derzeitige Standort des REWE Marktes in der Kappellenstraße zu Gunsten eines Ersatzes in Ober-Roden Nord aufgegeben, kann die Altfläche revitalisiert und für Wohnungsbau genutzt werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    04.10.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
   

1. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Einrichtungen zur Kinderbetreuung

Der Wohnungsbau soll angekurbelt werden. Hierfür werden städtische Liegenschaften wie ehemaliges Altenwohnheim Mühlengrund, ehemaligen Kindertagesstätten Lessingstraße und Motzenbruch grundsätzlich zur Verfügung gestellt. Hierbei sind nach Bedarf kombinierte sungen - Bau von Kindertagesstätten im Erdgeschoss, Wohnungen in Obergeschossen als Planungsvarianten vorzulegen.

Der Magistrat wird beauftragt, für die genannten Areale entsprechende Konzepte

vorzulegen.

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 21.7.2015, TOP 8,

und stellt fest, dass das 20%-Quorum für Sozialen Wohnungsbau auch für

Maßnahmen gilt, bei denen die Stadt auf schon genutzten Grundstücken weitere

Bauvorhaben plant oder Dritte auf solchen Grundstücken Bauvorhaben umsetzen.

 

2. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Vollsortimenter

Angestrebt wird die Ansiedlung eines weiteren hochwertigen Vollsortimentes (z.B. Tegut, REWE oder Edeka) in Ober-Roden Nord. Hierbei sind auch Kombinationen unterschiedlicher Nutzungen auf verschiedenen Ebenen in Betracht zu ziehen, z.B. bei der Umsiedlung des Rewe-Marktes in die Mainzer Straße ist eine Kombination mit

Wohnnutzung in den Obergeschossen denkbar.

Das Baugebiets-Areal „rdlich Mainzer Straße“ soll innerhalb des beschlossenen

Flächenrahmens entwickelt werden. Wird der derzeitige Standort des REWE Marktes in der Kappellenstraße zu Gunsten eines Ersatzes in Ober-Roden Nord aufgegeben, kann die Altfläche revitalisiert und für Wohnungsbau genutzt werden.

Abstimmungsergebnis zu Absatz 1:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (2)

Ablehnung:/

Enthaltung:FWR (1), FDP (4)

 

 

Abstimmungsergebnis zu Absatz 2:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5)

Ablehnung:FWR (3), FDP (4)

Enthaltung:/

 

Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Digitalisierungsfahrplan für die Rödermärker Kommunalverwaltung  
FDP/0211/17