TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Mitteilungen des Magistrats |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
|
|
FDP/0129/15 |
|
Ö 4 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden |
|
|
SPD/0084/15 |
|
Ö 4.1 |
|
|
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden |
|
|
CAL/0111/15 |
|
Ö 5 |
|
|
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden (Neufassung) |
|
|
CAL/0119/15-1 |
|
Ö 5.1 |
|
|
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden |
|
|
CAL/0119/15 |
|
Ö 6 |
|
|
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft |
|
|
FWR/0085/15 |
|
Ö 7 |
|
|
Antrag der FDP-Fraktion: "Rekommunalisierung der Tagespflege - klare Strukturen schaffen!" |
|
|
FDP/0089/15 |
|
Ö 8 |
|
|
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 327, Erich-Kästner-Straße/Ecke Astrid-Lindgren-Weg mit 655 m² |
|
|
VO/0101/15 |
|
Ö 9 |
|
|
Nutzungsvereinbarung zum Neubau einer Mensa mit 2 zusätzlichen Betreuungsräumen für die Schule an den Linden in Urberach
|
|
|
VO/0114/15 |
|
Ö 10 |
|
|
Vorläufiges Jahresergebnis 2014 |
|
|
VO/0121/15 |
|
Ö 11 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Förderung des Mietwohnungsbaus - Aufnahme von Verhandlungen mit regionalen Wohnungsbaugesellschaften |
|
|
SPD/0123/15 |
|
Ö 12 |
|
|
Antrag der FDP-Fraktion: Vorbereitung, Aufstellungsbeschluss "Nördlich der Kapellenstraße" |
|
|
FDP/0124/15 |
|
Ö 13 |
|
|
Antrag der FDP-Fraktion: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Südwestlich der Kinzigstraße" |
|
|
FDP/0125/15 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt betreffend den Bebauungsplan „Südwestlich der Kinzigstraße“ einen Aufstellungsbeschluss mit den folgenden planerischen Maßgaben: Das Plangebiet, Flur 14, umfasst die Flurstücke 92‐107 sowie 109/2‐134/1 sowie Teile der Grabenparzellen 85 und 87/1 mit insgesamt rund 78.000 m2. Die Flurstücke 101‐107/1 mit 5.224 m2 sollen dabei als Freizeitflächen/Kinderspielplatz ausgewiesen werden. Die Flurstücke 110‐115 mit rund 22.800 m2 sollen als Kompensationsflächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Als reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO sollen etwa 49.000 m2 ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über die Kinzigstraße (zwischen den Hausnummern 18 und 20). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung
|
|
|
|
|
11.06.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
|
|
Ö 15 - zur Kenntnis genommen |
|
|
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt betreffend den Bebauungsplan „Südwestlich der Kinzigstraße“ einen Aufstellungsbeschluss mit den folgenden planerischen Maßgaben: Das Plangebiet, Flur 14, umfasst die Flurstücke 92‐107 sowie 109/2‐134/1 sowie Teile der Grabenparzellen 85 und 87/1 mit insgesamt rund 78.000 m2. Die Flurstücke 101‐107/1 mit 5.224 m2 sollen dabei als Freizeitflächen/Kinderspielplatz ausgewiesen werden. Die Flurstücke 110‐115 mit rund 22.800 m2 sollen als Kompensationsflächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Als reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO sollen etwa 49.000 m2 ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über die Kinzigstraße (zwischen den Hausnummern 18 und 20).
|
|
|
|
|
23.06.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
|
|
Ö 13 - zurückgestellt |
|
|
Der Antrag wurde geschoben.
|
|
|
|
|
08.07.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
|
|
Ö 7 - zurückgestellt |
|
|
Die Vorlage wird auf die Sitzung des Haupt-., Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 09.07.2015 verschoben.
|
|
|
|
|
09.07.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
|
|
Ö 7 - zur Kenntnis genommen |
|
|
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt betreffend den Bebauungsplan „Südwestlich der Kinzigstraße“ einen Aufstellungsbeschluss mit den folgenden planerischen Maßgaben: Das Plangebiet, Flur 14, umfasst die Flurstücke 92‐107 sowie 109/2‐134/1 sowie Teile der Grabenparzellen 85 und 87/1 mit insgesamt rund 78.000 m2. Die Flurstücke 101‐107/1 mit 5.224 m2 sollen dabei als Freizeitflächen/Kinderspielplatz ausgewiesen werden. Die Flurstücke 110‐115 mit rund 22.800 m2 sollen als Kompensationsflächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Als reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO sollen etwa 49.000 m2 ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über die Kinzigstraße (zwischen den Hausnummern 18 und 20). Es erfolgt keine Abstimmung, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht.
|
|
|
|
|
21.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
|
|
Ö 6 - abgelehnt |
|
|
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt betreffend den Bebauungsplan „Südwestlich der Kinzigstraße“ einen Aufstellungsbeschluss mit den folgenden planerischen Maßgaben: Das Plangebiet, Flur 14, umfasst die Flurstücke 92‐107 sowie 109/2‐134/1 sowie Teile der Grabenparzellen 85 und 87/1 mit insgesamt rund 78.000 m2. Die Flurstücke 101‐107/1 mit 5.224 m2 sollen dabei als Freizeitflächen/Kinderspielplatz ausgewiesen werden. Die Flurstücke 110‐115 mit rund 22.800 m2 sollen als Kompensationsflächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Als reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO sollen etwa 49.000 m2 ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über die Kinzigstraße (zwischen den Hausnummern 18 und 20).
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: FDP Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Enthaltung: FWR
|
Ö 14 |
|
|
Antrag der FDP-Fraktion: Antrag auf Abweichung vom regionalen Flächennutzungsplan: "Am Kühhof" |
|
|
FDP/0126/15 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|