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Vorlage - VO/0121/15  

 
 
Betreff: Vorläufiges Jahresergebnis 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
11.06.2015 
öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
23.06.2015 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abweichungen  

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2014 weist im ordentlichen Ergebnis, welches auch Grundlage der Schutzschirmvereinbarung ist, einen Verlust in Höhe von 3,82Mio. € (Plan 5,79 Mio. €) aus, so dass eine Ergebnisverbesserung im Plan/Ist Vergleich von 1,96 Mio. € zu verzeichnen ist.

 

Im außerordentlichen Ergebnis errechnet sich ein Gewinn in Höhe von 1,42 Mio. € (Plan 0,4 Mio. €). Im Plan/Ist-Vergleich ergibt sich somit eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 1 Mio. €.

 

Der vorläufige Gesamtverlust beträgt 2,41 Mio. € (Plan 5,38 Mio. €)

 

Wertaufhellende Ereignisse, die bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses noch bekannt werden bzw. Erkenntnisse, die sich aus der Prüfung ergeben, können das Jahresergebnis noch beeinflussen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 20. bis 23.07.2015.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das vorläufige Jahresergebnis zur Kenntnis.

 

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abweichungen (29 KB)