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Sachverhalt/Begründung:
Am 30.09.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit beschlossen, dass die Stadt das Grundstück Dieburger Straße 29 Gemarkung Ober‐Roden Flur 19 Flurstück 189/2 mit 338 qm von den Erben Seitz erwirbt. Der Kaufpreis betrug 199.998,00 €. Hintergrund für diesen Erwerb war die Schaffung der Möglichkeit der baulichen Veränderung der aktuell optisch und verkehrlich unzulänglichen Zufahrt zur Kulturhalle. Im Wortlaut hieß es:
„Die Erschließung des Bereiches um die Kulturhalle Rödermark von der Dieburger Straße aus wird als verbesserungswürdig angesehen. Dies hatte bereits in der Vergangenheit zu Zeiten der Feuerwehr und der Mehrzweckhalle zu erheblichen Diskussionen geführt. Zu einer Verbesserung der Zufahrt könnte der Erwerb des Grundstückes Dieburger Straße 29 wesentlich beitragen. Die Gebrüder Seitz sind auch grundsätzlich bereit, das Grundstück zu einem Kaufpreis von ca. 200.000 € an die Stadt zu veräußern.“ (Az. I/6/2 941‐12 Dieburger 29)
Da bisher keine Neugestaltung der Zufahrtssituation zur Kulturhalle in Angriff genommen wurde und dies auch in näherer Zukunft nicht in Sicht ist, hat die FDP‐Fraktion bereits im April 2012 diesbezüglich angefragt, ob für das „Seitz‐Haus“ ein Mietvertrag mit dem seitherigem Nutzer KIR besteht. Dies wurde verneint. In der Zwischenzeit sind 3 weitere Jahre vergangen, in denen u.a. die Gebührensatzung für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten angepasst wurde. Die Nutzung städtischer Räumlichkeiten ist seitdem für Vereine deutlich teurer geworden. Sollte der Verein KIR das Seitzhaus weiterhin mietfrei nutzen dürfen, wäre das für uns eine verdeckte Vereinsförderung und damit nicht akzeptabel. Es spricht aus Sicht der Fragestellerin nichts gegen eine offene Vereinsförderung, die als freiwillige Leistung im Haushalt aufgeführt werden. Dazu können auch Mietzuschüsse oder die Übernahme von Mietkosten seitens der Stadt gehören. Die nachfolgenden Fragen dienen daher zur Aufklärung und sollen klarstellen, ob der Magistrat in dieser Richtung bereits tätig wurde.
Die FDP‐Fraktion fragt daher gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1.) Hat sich seit der letzten Anfrage bzgl. Mietvertrag für das Gebäude etwas verändert?
2.) Wie hoch sind die jährlichen Nebenkosten (Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Kaminkehrung, evtl. Heizungswartung, Strom, Wasser, Heizung, evtl. Müllabfuhr etc.) für das Gebäude und wer trägt diese? Gibt es hierzu vertragliche Vereinbarungen?
3.) Gibt es mittelfristig (bis 2020) seitens des Magistrates irgendwelche Bestrebungen oder Planungen, an der Zufahrtssituation zur Kulturhalle von der Dieburger Straße her irgendetwas grundlegend zu ändern?
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