Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0114/15  

 
 
Betreff: Nutzungsvereinbarung zum Neubau einer Mensa mit 2 zusätzlichen Betreuungsräumen für die Schule an den Linden in Urberach

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
11.06.2015 
öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
23.06.2015 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stadt Rödermark - Vereinbarung Kreis Offenbach Stand 19 05 2015  

 

Sachverhalt:

 

Die Grundschule in Urberach benötigt eine Mensa und zusätzliche Betreuungsräume für die Nachmittagsbetreuung der Kinder.

Gegenstand dieser Vorlage ist lediglich der Bau und die bauliche Unterhaltung des zu errichtenden Gebäudes.

Der Kreis Offenbach wird sich gem. Kreistagsbeschluss nicht mehr an Bau und Unterhaltung von Gebäuden für die Betreuung beteiligen. Der Kreis gestattet jedoch die Errichtung des benötigten Neubaus auf dem Schulgelände. Hierfür ist der Abschluss einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung notwendig. Ein Entwurf der Nutzungsvereinbarung wurde im Auftrag der Kommunalen Betriebe Rödermark von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet und bereits mit dem Kreis Offenbach vorbesprochen.

 

Eckpunkte der Vereinbarung:

-          Laufzeit 25 Jahre, mit Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre

-          Geschätzte Baukosten (zu Lasten der Stadt Rödermark / der KBR): 1.275.000,00 €

-          Errichtung des Gebäudes in Modulbauweise,  Ausführung ggf. über Generalunternehmer

-          Raumprogramm für die Betreuung von ca. 200 Kindern:

2 Betreuungsräume, Speiseraum, Küche und notwendige Nebenräume

-          Der Bau wird so konzipiert, dass bei Bedarf zum späteren Zeitpunkt Erweiterungen möglich sind

-          Nutzungsrecht des Kreises für den Betrieb der Schulkindbetreuung

-          Sollte der Kreis aufgrund seiner Haushaltslage wieder Finanzierungsmittel für investive Maßnahmen einplanen können, wird der Kreis bemüht sein, die Kostenerstattung an die Stadt alsbald aufzunehmen (maximal ein Drittel der Baukosten)

-          Die Kosten für Bauunterhaltung, Instandsetzung und Instandhaltung sowie die Nebenkosten trägt die Stadt

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss der beigefügten Nutzungsvereinbarung.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

Haushaltsmittel für den Neubau von Kinderbetreuungseinrichtungen stehen unter Konto-Nr. 6-1-078A vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes der Kommunalen Betriebe Rödermark durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 


Anlagen

 

Entwurf der Nutzungsvereinbarung mit dem Kreis Offenbach – Stand 19.05.2015

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stadt Rödermark - Vereinbarung Kreis Offenbach Stand 19 05 2015 (850 KB)