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Tagesordnung - 32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 24.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0039/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark – Hebesatzsatzung – gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Die Hebesätze werden wie folgt erhöht:

 

Grundsteuer B von               450 %               auf              540 % 

Gewerbesteuer von 350 %               auf              380 % 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    17.03.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark Hebesatzsatzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Die Hebesätze werden wie folgt erhöht:

 

Grundsteuer B von               450 %               auf              540 % 

Gewerbesteuer von 350 %               auf              380 % 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Von den Fraktionen werden ca. 10 bis 12 Anträge zum Haushalt 2015/2016 angekündigt.

Es wird vereinbart, für den 23.03.2015 eine zusätzliche Ausschussberatung vorzusehen. Es ergeht eine neue Einladung.

 

   
    23.03.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Die Verwaltung verteilt folgende Unterlagen:

 

-          Anträge der Fraktionen inklusive der dazu gehörenden Stellungnahmen des Magistrates

-          Abstimmungsliste zu den Anträgen der Fraktionen

-          Ergänzende Unterlagen zum Doppelhaushalt 2015/2016 (erneute Verteilung)

 

Es wird vereinbart, dass die eingegangenen Anträge am nächsten Vormittag an die Stadtverordneten per Email versendet werden sollen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ergänzende Anträge der Fraktionen FDP sowie FW Freie Wähler vor (lfd. Nr. 14a und 14b) die zunächst beraten werden.

r den heutigen Abend wird vom Antragsteller eine Neufassung der Antrages Nr. 14b angekündigt.

 

Beschlussvorschlag 14 a):

 

Es wird ein Gremium geschaffen, das die Möglichkeiten des Umgangs mit Härtefällen, die durch die Erhöhung der Grundsteuer entstehen würden, prüft und innerhalb von 9 Monaten geeignete Vorschläge erarbeitet, wie diese Härten abgemildert werden können.

Damit dieses Gremium arbeiten kann, werden an geeigneter Stelle (z.B. Büro des Bürgermeisters) 2.000 € zusätzliche Sachmittel eingestellt.

 

 

Es wird festgestellt, dass es sich bei Antrag Nr. 14a nicht um einen Haushaltsantrag handelt. Der Antrag verbleibt im Geschäftsgang, es findet keine Abstimmung statt.

 

Beschlussvorschlag 14 b):

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:

 

100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C

 

A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015)

B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015)

C = Grundsteuerhebesatz B.

Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.

 

Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.

 

Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.

 

Zu Antrag Nr. 14 b kündigt der Antragsteller für den nächsten Tag eine Entscheidung an, wie mit dem Antrag weiter verfahren werden soll.

Der Antrag verbleibt im Geschäftsgang, es findet keine Abstimmung statt.

 

 

 

Beschlussvorschlag VO/0039/15:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark Hebesatzsatzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Die Hebesätze werden wie folgt erhöht:

 

Grundsteuer B von               450 %               auf              540 % 

Gewerbesteuer von 350 %               auf              380 % 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich bei Ablehnung der Freien Wähler und der FDP sowie Enthaltung der SPD dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:             

 

Zustimmung:             

Ablehnung:             

Enthaltung:             

   
    24.03.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die Tagesordnungspunkte TOP 4, TOP 5, TOP 6 und TOP 7 und 7.1 gemeinsam auf.

Nach Erläuterungen durch den Bürgermeister erhalten die Fraktionen Redezeit für ihre Haushaltsreden.

 

Am Ende der letzten durch den Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler Rödermark, Herrn Schröder, vorgetragenen Rede zum Doppelhaushalt 2015/2016 nimmt dieser die vorgelegten Haushaltsanträge der Freien Wähler zurück. Ebenso zieht er im Auftrag der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion deren Haushaltsanträge zurück. Lediglich die unter Nummer 14a und 14b vorliegenden gemeinsamen Haushaltsanträge der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler verbleiben im Geschäftsgang.

 

Im Anschluss verlassen die Stadtverordneten der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler Rödermark (ohne weitere Erläuterungen) den Sitzungsraum.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark Hebesatzsatzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Die Hebesätze werden wie folgt erhöht:

 

Grundsteuer B von 450 %               auf              540 %

Gewerbesteuer von 350 %               auf              380 %

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 5  
Investitionsprogramm 2015 bis 2019  
Enthält Anlagen
VO/0008/15  
Ö 6  
Haushaltssicherungskonzept 2015/2016  
Enthält Anlagen
VO/0007/15  
Ö 7  
Doppelhaushalt 2015/2016  
Enthält Anlagen
VO/0009/15  
Ö 7.1  
Änderung der "Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark"  
Enthält Anlagen
VO/0053/15  
Ö 7.2  
Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2015 /2016 Verbesserung der Schulkind Betreuung in Urberach und Sicherung der hohen Standards bei den KiTas  
CAL/0060/15  
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion: Schaffung eines Fonds zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus in Rödermark  
SPD/0021/15  
Ö 9  
Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs", erneuter Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0059/15