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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Bauleitplanung Kapellenstraße |
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CAL/0039/14 |
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Ö 2.1 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Bauleitplanung Kapellenstraße, geänderte Fassung des Antrages vom 26.01.2014 |
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CAL/0080/14 |
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Ö 3 |
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Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 31 "An der Kapellenstraße" in Rödermark/Ober-Roden |
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VO/0066/14 |
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Ö 4 |
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Erlass einer Veränderungssperre für das zu Gebiet des Bebauungsplans A31 "An der Kapellenstraße" im Stadtteil Ober-Roden |
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VO/0069/14 |
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Ö 5 |
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Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 269, Otto-Lilienthal-Straße 4 mit 2.386 qm |
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VO/0046/14 |
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Ö 6 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 265, Otto-Lilienthal-Straße 8 |
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VO/0064/14 |
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Ö 7 |
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Aufstellungsbeschluss
Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 "Westlich des Bahnhofs" in Rödermark/Ober-Roden, im Bereich der ehemaligen Firma Hitzel & Beck und der angrenzenden Flächen |
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VO/0050/14 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“. Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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19.03.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“. Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: FDP Enthaltung: -
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20.03.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 11 - zur Kenntnis genommen |
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Die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 werden gemeinsam aufgerufen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“. Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.
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01.04.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die TOP 11, 12 und 13 gemeinsam auf. Nach Begründung durch Bürgermeister Kern und den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlagen abstimmen. Diese lauten wie folgt:: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“. Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: FDP Enthaltung: /
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Ö 8 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 9 |
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Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 587/7 und 587/8, Odenwaldstraße 40, insg. 4.608 qm |
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VO/0057/14 |
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Ö 10 |
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Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße:
Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel |
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VO/0070/14 |
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Ö 11 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Rettet die Waldwiesenzüge |
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SPD/0077/14 |
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Ö 12 |
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Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Revitalisierung des ehemaligen "Perlite Areals" in Urberach |
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CAL/0081/14 |
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Ö 13 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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