Für junge Familien stellt die Stadt
Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung.
Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses
und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen
so gestaltet werden, dassjungen
Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine
Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.
Der Magistrat wird beauftragt, hierfür
Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
28.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - zur Kenntnis genommen
Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf
eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung
Für junge Familien stellt die Stadt
Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung.
Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses
und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen
so gestaltet werden, dassjungen
Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine
Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.
Der Magistrat wird beauftragt, hierfür
Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung
aus.
Herr Gerl bittet um Mitteilung der Verkaufspreise bzw. Zuteilungswerte
sowie Quadratmeteranzahl der betroffenen Grundstücke.
Weiterhin bittet Herr Lauer um Angabe der für die Zielgruppe
„Junge Familien“ maßgeblichen Kriterien.
Herr Kern wird die Informationen bis zur nächsten
Fraktionsberatung zur Verfügung stellen.
09.06.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 12 - zurückgestellt
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt auf die
Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung geschoben
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt
auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung geschoben.
Für junge Familien stellt die
Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung.
Die Festsetzung der Höhe des
Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dassjungen Familien mindestens in den ersten zehn
Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des
Grundstückes entstehen.
Der Magistrat wird
beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung vorzulegen.
25.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - zur Kenntnis genommen
Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf
eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung
Für junge Familien stellt die Stadt
Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung.
Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses
und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen
so gestaltet werden, dassjungen
Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine
Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.
Der Magistrat wird beauftragt, hierfür
Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die Koalition aus CDU und FDP ist der Auffassung, dass es weiterhin
Vergaberichtlinien geben sollte. Die bestehenden Richtlinien sollen allerdings
geändert werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung
aus.
07.07.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 8 - zurückgestellt
- Aufruf soll am Ende der Sitzung erfolgen
- Aufruf soll am Ende der Sitzung erfolgen.
Der TOP
wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr behandelt.
Für junge Familien stellt die
Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung.
Die Festsetzung der Höhe des
Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dassjungen Familien mindestens in den ersten zehn
Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des
Grundstückes entstehen.
Der Magistrat wird beauftragt,
hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
02.09.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 6 - (offen)
Es erfolgt keine weitere Beratung
Es erfolgt keine weitere Beratung. Auf die bisherigen Beratungen
wird verwiesen.
03.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - zur Kenntnis genommen
Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung.
Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass jungen Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.
Der Magistrat wird beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.
15.09.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 7 - abgelehnt
Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf
eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung
Nach Begründung durch die Antrag stellende
Fraktion und den Stellungnahmen der übrigen Fraktionen wird über den Antrag der
SPD-Fraktion, der den folgenden Wortlaut hat, abgestimmt:
Für junge Familien stellt die
Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung.
Die Festsetzung der Höhe des
Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dassjungen Familien mindestens in den ersten zehn
Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des
Grundstückes entstehen.
Der Magistrat wird
beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung vorzulegen.