Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 18.05.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Wirtschaftsförderungsbericht      
Ö 5  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Informationen zur Ausübung des EU-Wahlrechts      
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Runder Tisch zum Lehrstellenmarkt      
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Alternativen zu Alkohol für Jugendliche      
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Einführung von Minikreiseln      
Ö 9  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Projekttag für Menschen mit Behinderungen      
Ö 10  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Buslinie 961 / Waldacker      
Ö 11  
Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Rödermark      
Ö 11.1  
Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit  
Enthält Anlagen
VO/0100/04  
Ö 12  
Prüfung der Jahresrechnung 2001 Entlastung des Magistrats nach Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2001      
Ö 13  
Revitalisierung Hallenbad      
Ö 14  
Beschlussfassung über die vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes B 23 "Östlich der Ober-Rodener Straße" im Rahmen des Ergänzenden Verfahrens nach § 215 BauGB      
Ö 15  
Bebauungsplan B 23 "Östlich der Ober-Rodener Straße" im Stadtteil Urberach - Satzungsbeschluss -      
    05.05.2004 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 den Bebauungsplan B 23 „Östlich der Ober-Rodener Straße“ im Stadtteil Urberach als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 4. August 2003 bis 5. September 2003 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Im Plangebiet liegen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 158, 165/2 und 166/1, (das ehemalige Bosch- bzw. Telenorma Gelände).

Darüber hinaus umfasst es Teile der „Ober-Rodener Straße“, beginnend ca. 35 m nordöstlich der Einmündung der Straße „Mühengrund“ bis auf Höhe des Anwesens Ober-Rodener Straße 56 sowie einen Teil der Straße „Am Schwimmbad“, der sich ab der „Ober-Rodener Straße“ bis ca. 45 m östlich erstreckt.

Ebenfalls im Geltungsbereich befinden sich Flächen im Kreuzungsbereich „Rodaustraße“/ „Messenhäuser Straße“ / „Ober-Rodener Straße“ und Flächen östlich der „Ober-Rodener Straße“ bis zum Einmündungsbereich der Straße „Am Schwimmbad“.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches kann im Einzelnen der beigefügten Karte entnommen werden.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Beschlussfassung

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Beschlussfassung.

   
    06.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung:    2

Enthaltung:   -

   
    18.05.2004 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 den Bebauungsplan B 23 „Östlich der Ober-Rodener Straße“ im Stadtteil Urberach als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 4. August 2003 bis 5. September 2003 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Im Plangebiet liegen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 158, 165/2 und 166/1, (das ehemalige Bosch- bzw. Telenorma Gelände).

Darüber hinaus umfasst es Teile der „Ober-Rodener Straße“, beginnend ca. 35 m nordöstlich der Einmündung der Straße „Mühengrund“ bis auf Höhe des Anwesens Ober-Rodener Straße 56 sowie einen Teil der Straße „Am Schwimmbad“, der sich ab der „Ober-Rodener Straße“ bis ca. 45 m östlich erstreckt.

Ebenfalls im Geltungsbereich befinden sich Flächen im Kreuzungsbereich „Rodaustraße“/ „Messenhäuser Straße“ / „Ober-Rodener Straße“ und Flächen östlich der „Ober-Rodener Straße“ bis zum Einmündungsbereich der Straße „Am Schwimmbad“.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches kann im Einzelnen der beigefügten Karte entnommen werden.

ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis

Es wird wie folgt abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:                         CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                            /

Enthaltung:                            /

Ö 16  
Ergänzungen und Änderungen der Bebauungspläne im Stadtteil Waldacker  
Enthält Anlagen
VO/0085/04  
Ö 17  
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Stadtteiles Waldacker  
Enthält Anlagen
VO/0086/04  
Ö 18  
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen      
Ö 19  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr.445, Seppl-Herberger-Weg 17 mit 501 qm      
Ö 20  
Antrag der FDP Fraktion betr.: Jugendzentrum Rödermark Stadtteil Urberach      
Ö 21  
Antrag der FDP Fraktion betr.: Stadtplanerischer Wettbewerb zur Gestaltung des Innenstadtbereichs von Ober-Roden      
Ö 22  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Vergabe städtischer Aufträge an Beratungsbüros      
Ö 23  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Bahnhofsvorplatz Ober-Roden      
Ö 24  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Sicherheitsgefühl der Taxifahrgäste verbessern