Bürgerinformationssystem
Der Tagesordnungspunkt 11 wird gemeinsam mit Tagesordnungspunkt
11a aufgerufen. Erster Stadtrat Sturm begründet die Vorlagen des Magistrats. Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionen. Anschließend wird über Tagesordnungspunkt 11a abgestimmt: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung über den
Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ gemäß dem vorgelegten
Entwurf. Abstimmungsergebnis zu TOP 11a: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU,
SPD (12x), Andere Liste/Die Grünen Ablehnung: SPD
(1x), FDP Enthaltung: / Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Beschlussvorschlag
zu TOP 11: Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Entwurf für eine
Gefahrenabwehrverordnung als für das Stadtgebiet Rödermark geltende
Gefahrenabwehrverordnung im Sinne der §§ 71 bis 80 HSOG. Die
Gefahrenabwehrverordnung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft. Die
seitherige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark über das unbefugte
Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an
öffentlichen Anlagen (Rödermärker Plakatordnung) vom 30.04.1996 tritt zum gleichen
Zeitpunkt außer Kraft. Es folgt die Abstimmung. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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