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Sachverhalt: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. März
2004 soll zur Absicherung der beabsichtigten Ergänzungen und Änderungen der
Bebauungspläne im Stadtteil Waldacker eine Veränderungssperre erlassen werden,
da zu befürchten ist, dass eine weitere verdichtete Bebauung das
Erscheinungsbild des Stadtteiles negativ beeinflusst und eine zusätzliche
Erhöhung des Fahrzeugverkehrs und daher auch höhere Belastung auf den
öffentlichen Verkehrsflächen mit sich bringt. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen
werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im
Einvernehmen mit der Stadt. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der
Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder auf Grund eines anderen
baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre
nicht berührt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Gebiet des
Stadtteiles Waldacker eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch vom 27.
August 1997 gemäß beiliegendem Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen: Satzungsentwurf
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