Bürgerinformationssystem
Die
Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Antrag: Der
Magistrat wird beauftragt, die Einhaltung des Gaststättengesetzes besonders in
Hinblick auf die Vorschrift, dass jeder Gastwirt mindestens ein alkoholfreies
Getränk günstiger als das billigste alkoholische Getränk anbieten muss, zu
kontrollieren und bei den Gastwirten entsprechende Aufklärungsarbeit zu
betreiben. Nach
Begründung durch Herrn Popp und einer Stellungnahme von Herrn Schrod (CDU) wird
über den Antrag abgestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
angenommen Zustimmung: CDU, SPD, Andere
Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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