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Vorlage - VO/0100/04  

 
 
Betreff: Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/1 Mö
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
18.05.2004 
26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
121-14 LeinenzwS PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit ist es erforderlich, den Leinenzwang für Hunde in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung während der Setz- und Brutzeit vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres durch Satzung zu regeln.

 

Rechtsgrundlage für die Satzung ist § 10 a Hessisches Naturschutzgesetz.

 

Die beigefügte Satzung stellt die rechtliche Grundlage für entsprechende Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Rödermark dar.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Anlagen:

Anlage:

 

Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit einschließlich kartographischer Darstellung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 121-14 LeinenzwS (25 KB) PDF-Dokument (35 KB)