Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Stadtteil Waldacker soll durch entsprechende Ergänzungen und
Änderungen der vorhandenen Bebauungspläne noch stärker als bisher einer
verdichteten Bebauung entgegen gewirkt werden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die Ergänzung und Änderung der
Bebauungspläne -
A 1.1 „Waldacker Mitte“ -
A 2.1 „Waldacker Süd“ -
A 3.1 „Wingertstraße/Kappenwald“. Die Geltungsbereiche umfassen die bebaute Ortslage des
Stadtteiles Waldacker. Ziel der Planung ist eine gegenüber dem derzeitigen
Rechtszustand reduzierte Ausnutzbarkeit der Grundstücke relativ zur Grundstücksgröße
und absolut bezüglich der Höhenentwicklung von baulichen Anlagen. Dabei sollen
auch Festsetzungen bezüglich der Baugestaltung, z. B. Dachformen, geprüft
werden. Die ausgewiesenen Mischgebiete sollen dahingehend überprüft
werden, ob die darin bisher auch zulässige gewerbliche Nutzung aufgegeben
werden kann. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen: Kartenauszug
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||