Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Antrag wie folgt: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle erforderlichen und
geeigneten Mittel zu ergreifen, um Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten
der EU umfassend über die Möglichkeiten der Ausübung ihres Wahlrechts zum
Europäischen Parlament in der Bundesrepublik zu informieren. Als geeignet
werden insbesondere direkte Anschreiben an den betroffenen Personenkreis in
Deutsch und in der jeweiligen Fremdsprache angesehen. Nach Stellungnahme durch Ersten Stadtrat Sturm wird der Antrag
durch die SPD-Fraktion für erledigt erklärt. |
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