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Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 den Bebauungsplan B 23 „Östlich der
Ober-Rodener Straße“ im Stadtteil Urberach als Satzung. Sie beschließt ferner
über die Begründung. Zugrunde
gelegt werden der Entwurf in der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung
vom 4. August 2003 bis 5. September 2003 und die Beschlüsse über die
eingegangenen Anregungen. Im
Plangebiet liegen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 158, 165/2 und
166/1, (das ehemalige Bosch- bzw. Telenorma Gelände). Darüber
hinaus umfasst es Teile der „Ober-Rodener Straße“, beginnend ca. 35 m
nordöstlich der Einmündung der Straße „Mühengrund“ bis auf Höhe des Anwesens
Ober-Rodener Straße 56 sowie einen Teil der Straße „Am Schwimmbad“, der sich ab
der „Ober-Rodener Straße“ bis ca. 45 m östlich erstreckt. Ebenfalls
im Geltungsbereich befinden sich Flächen im Kreuzungsbereich „Rodaustraße“/
„Messenhäuser Straße“ / „Ober-Rodener Straße“ und Flächen östlich der
„Ober-Rodener Straße“ bis zum Einmündungsbereich der Straße „Am Schwimmbad“. Die Grenze
des räumlichen Geltungsbereiches kann im Einzelnen der beigefügten Karte
entnommen werden. Es wird wie folgt abgestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
zugestimmt Zustimmung: CDU, SPD, Andere
Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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