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Auszug - Bebauungsplan B 23 "Östlich der Ober-Rodener Straße" im Stadtteil Urberach - Satzungsbeschluss -  

 
 
26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.05.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortprotokoll:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 den Bebauungsplan B 23 „Östlich der Ober-Rodener Straße“ im Stadtteil Urberach als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 4. August 2003 bis 5. September 2003 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Im Plangebiet liegen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 158, 165/2 und 166/1, (das ehemalige Bosch- bzw. Telenorma Gelände).

Darüber hinaus umfasst es Teile der „Ober-Rodener Straße“, beginnend ca. 35 m nordöstlich der Einmündung der Straße „Mühengrund“ bis auf Höhe des Anwesens Ober-Rodener Straße 56 sowie einen Teil der Straße „Am Schwimmbad“, der sich ab der „Ober-Rodener Straße“ bis ca. 45 m östlich erstreckt.

Ebenfalls im Geltungsbereich befinden sich Flächen im Kreuzungsbereich „Rodaustraße“/ „Messenhäuser Straße“ / „Ober-Rodener Straße“ und Flächen östlich der „Ober-Rodener Straße“ bis zum Einmündungsbereich der Straße „Am Schwimmbad“.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches kann im Einzelnen der beigefügten Karte entnommen werden.

ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis

Es wird wie folgt abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:                         CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                            /

Enthaltung:                            /