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Tagesordnung - Fortsetzung der 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: Fortsetzung der 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 11.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Präsentation: "Standortanalyse für eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer am BÜ Dieburger Straße" (geladen für 09.05.2022) Durth Roos Consulting GmbH      
Ö 3     Präsentation: "Verkehrsberuhigung Rodaustraße" (geladen für 09.05.2022) Planungsbüro von Mörner      
Ö 4     A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße"; Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0115/22  
Ö 5     A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße"; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0116/22  
Ö 6  
Präsentation: "Ortsumfahrung Urberach" (geladen für 11.05.2022) Hessen Mobil      
Ö 7  
Präsentation: "HOPPER" (geladen für 11.05.2022) Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF)      
Ö 8  
Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Kreis Offenbach und Mitgliedschaft der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0118/22  
Ö 9  
Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur Initiative des Städtetages "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"  
SPD/0073/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages 

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei.

 

ERKLÄRUNG 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt:

 

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualit in unseren Städten zu erhöhen.

 

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    16.03.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 10 - (offen)
   

Aus Zeitgründen wird die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses.

 

   
    17.03.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages 

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei.

 

ERKLÄRUNG 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt:

 

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualit in unseren Städten zu erhöhen.

 

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, dem Antrag zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FWR

Ablehnung: FDP

Enthaltung:
 

 

   
    29.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 17 - zurückgestellt
   

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Antrag in die nächste Sitzungsrunde geschoben.

   
    09.05.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 9 - (offen)
   
   
    11.05.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Dieser Antrag wurde bereits beraten, aber aus Zeitgründen in der letzten Stadtverordnetenversammlung nicht abgestimmt.

 

   
    12.05.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages 

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei.

 

ERKLÄRUNG 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt:

 

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

 

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

 

Dieser Antrag wurde aus der März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geschoben, das Abstimmungsergebnis im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 17.03.22 wurde mehrheitlich unter Zustimmung der Fraktionen CDU, AL/Grüne, SPD und FWR, unter Ablehnung der FDP, gefasst.

 

Daher wurde über diesen Tagesordnungspunkt nicht erneut abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

   
    24.05.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages 

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei.

 

ERKLÄRUNG 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualit in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung: CDU (11), AL/Grüne (12), SPD (5), FWR (3)

Ablehnung: FDP (3)

Enthaltung: /

Ö 10  
Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen (geänderte Fassung)  
FWR/0076_1/22  
Ö 11  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Konzept zur Aufforstung eines Bürgerwaldes - Aktion "Bürgerpflanzfläche"  
CAL/0103/22  
Ö 12  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Teilnahme am Ökoprofit-Programm 2023 (Stadt Frankfurt a.M. in Kooperation mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain)  
CAL/0122/22  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Calisthenics-Parks  
CAL/0125/22  
Ö 14  
Antrag der SPD-Fraktion: Gesamtkonzept Kein Parken auf Geh- und Radwegen  
SPD/0131/22  
Ö 15  
Antrag der Fraktion FWR: Gewerbegebiet Messenhäuser Straße  
FWR/0136/22  
Ö 16  
Antrag der FDP-Fraktion: Aufhebung des Beschlusses zum Rödermarkplan  
FDP/0139/22  
Ö 17     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 18     Mitteilungen und Anfragen