Der Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Kreis Offenbach wird auf Grundlage der beigefügten Entwürfe von Satzung und Beitragsordnung zugestimmt. Die Eintragung des Verbands als gemeinnütziger Verein mit dem Namen „Landschaftspflegeverband Kreis Offenbach e.V.“ soll vom Vorstand entsprechend den geltenden vereinsrechtlichen Vorschriften in die Wege geleitet werden.
Im Rahmen der Gründungsversammlung tritt die Stadt Rödermark dem Landschaftspflegeverband Kreis Offenbach als Mitglied bei.
Dem Entwurf der Satzung gemäß Anlage 1 sowie dem Entwurf der Beitragsordnung gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Der jährliche Beitrag der Stadt Rödermark beträgt 7.099 €. Geringfügige Änderungen, die nicht wesentliche Kernpunkte betreffen, sind im Zuge des Abstimmungsprozesses mit dem Amtsgericht sowie während der Gründungsversammlung zulässig.