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Tagesordnung - 26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Kinderbetreuung in Zeiten von Corona  
CAL/0135/20  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Situation der Vereine in und seit Beginn der Corona-Krise  
CAL/0139/20  
Ö 4  
Änderungen der "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" sowie der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark"  
Enthält Anlagen
VO/0108/20  
Ö 5  
220. Vergleichende Prüfung "Kultur" durch den Hessischen Rechnungshof; hier: Schlussbericht  
Enthält Anlagen
VO/0118/20  
Ö 6  
Erhebung von Steuern und Benutzungsgebühren während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie  
VO/0124/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die aufgrund von Vorgaben die Möglichkeiten der Nutzung von Räumlichkeiten mit sich bringen, folgende Gebührenänderungen: 

 

1. Im Monat April und Mai 2020 die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark außer Kraft zu setzen.

 

2. Die 

  • Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
  • Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vereinsräume im Gebäude der Stadtbücherei
  • Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kelterscheune
  • Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden

 

im Bereich der Erhebung der Benutzungsgebühren für städtische Räume außer Kraft zu setzten.

Für die Nutzung des Materials und Personals sowie für die sonstigen Dienstleistungen und Regelungen im Bereich der Kulturhalle gilt weiterhin die Benutzungs- und Gebührensatzung.

 

3.  Für den Sport- und Probenbetrieb von ortsansässigen Vereinen rückwirkend ab dem 1. Juni 2020, wenn die Corona-Beschränkungen einen Wechsel in eine größere städtische Räumlichkeit (z.B. Kulturhalle, Mehrzweckraum, Rothaha-Saal) fordern, 

als Nutzungsgebühr (Raummiete) die Gebühr der ursprünglichen gebuchten Örtlichkeit (auf der Basis der bis zum 18. März genutzten städtischen Räume) zugrunde zu legen.

 

4.  Für Vereine und freie Kulturtreibendem, die erstmals die Kulturhalle nutzen, für die Nutzung des großen Saals (Konzertsaal) rückwirkend ab dem 1. Juni 2020 die Gebühr, die für die Nutzung der Kelterscheune anfallen würde und für die Nutzung des Foyers die Gebühr für die Nutzung des Rothaha-Saals der Stadtbücherei, in Rechnung zu stellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    09.06.2020 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Herr Rotter erläutert den Sachverhalt und beantwortet alle Fragen dazu.

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die aufgrund von Vorgaben die Möglichkeiten der Nutzung von Räumlichkeiten mit sich bringen, folgende Gebührenänderungen: 

 

1. Im Monat April und Mai 2020 die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark außer Kraft zu setzen.

 

2. Die 

  • Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
  • Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vereinsräume im Gebäude der Stadtbücherei
  • Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kelterscheune
  • Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden

 

im Bereich der Erhebung der Benutzungsgebühren r städtische Räume außer Kraft zu setzten.

r die Nutzung des Materials und Personals sowie für die sonstigen Dienstleistungen und Regelungen im Bereich der Kulturhalle gilt weiterhin die Benutzungs- und Gebührensatzung.

 

3. Für den Sport- und Probenbetrieb von ortsansässigen Vereinen ckwirkend ab dem 1. Juni 2020, wenn die Corona-Beschränkungen einen Wechsel in eine größere städtische Räumlichkeit (z.B. Kulturhalle, Mehrzweckraum, Rothaha-Saal) fordern, 

als Nutzungsgebühr (Raummiete) die Gebühr der ursprünglichen gebuchten Örtlichkeit (auf der Basis der bis zum 18. März genutzten städtischen Räume) zugrunde zu legen.

 

4.  Für Vereine und freie Kulturtreibendem, die erstmals die Kulturhalle nutzen, für die Nutzung des großen Saals (Konzertsaal) ckwirkend ab dem 1. Juni 2020 die Gebühr, die für die Nutzung der Kelterscheune anfallen würde und für die Nutzung des Foyers die Gebührr die Nutzung des Rothaha-Saals der Stadtbücherei, in Rechnung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:11 (CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR, FDP)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    10.06.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die aufgrund von Vorgaben die Möglichkeiten der Nutzung von Räumlichkeiten mit sich bringen, folgende Gebührenänderungen: 

 

1. Im Monat April und Mai 2020 die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark außer Kraft zu setzen.

 

2. Die 

  • Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
  • Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vereinsräume im Gebäude der Stadtbücherei
  • Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kelterscheune
  • Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden

 

im Bereich der Erhebung der Benutzungsgebühren r städtische Räume außer Kraft zu setzen.

r die Nutzung des Materials und Personals sowie für die sonstigen Dienstleistungen und Regelungen im Bereich der Kulturhalle gilt weiterhin die Benutzungs- und Gebührensatzung.

 

3.  Für den Sport- und Probenbetrieb von ortsansässigen Vereinen ckwirkend ab dem 1. Juni 2020, wenn die Corona-Beschränkungen einen Wechsel in eine größere städtische Räumlichkeit (z.B. Kulturhalle, Mehrzweckraum, Rothaha-Saal) fordern, 

als Nutzungsgebühr (Raummiete) die Gebühr der ursprünglichen gebuchten Örtlichkeit (auf der Basis der bis zum 18. März genutzten städtischen Räume) zugrunde zu legen.

 

4.  Für Vereine und freie Kulturtreibende, die erstmals die Kulturhalle nutzen, für die Nutzung des großen Saals (Konzertsaal) ckwirkend ab dem 1. Juni 2020 die Gebühr, die für die Nutzung der Kelterscheune anfallen würde und für die Nutzung des Foyers die Gebührr die Nutzung des Rothaha-Saals der Stadtbücherei, in Rechnung zu stellen.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

unter TO A abgestimmt werden.

 

   
    23.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Die Vorlage wird ohne Aussprache abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die aufgrund von Vorgaben die Möglichkeiten der Nutzung von Räumlichkeiten mit sich bringen, folgende Gebührenänderungen: 

 

1. Im Monat April und Mai 2020 die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark außer Kraft zu setzen.

 

2. Die 

  • Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
  • Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vereinsräume im Gebäude der Stadtbücherei
  • Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kelterscheune
  • Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden

 

im Bereich der Erhebung der Benutzungsgebühren r städtische Räume außer Kraft zu setzten.

r die Nutzung des Materials und Personals sowie für die sonstigen Dienstleistungen und Regelungen im Bereich der Kulturhalle gilt weiterhin die Benutzungs- und Gebührensatzung.

 

3. Für den Sport- und Probenbetrieb von ortsansässigen Vereinen ckwirkend ab dem 1. Juni 2020, wenn die Corona-Beschränkungen einen Wechsel in eine größere städtische Räumlichkeit (z.B. Kulturhalle, Mehrzweckraum, Rothaha-Saal) fordern, 

als Nutzungsgebühr (Raummiete) die Gebühr der ursprünglichen gebuchten Örtlichkeit (auf der Basis der bis zum 18. März genutzten städtischen Räume) zugrunde zu legen.

 

4. r Vereine und freie Kulturtreibendem, die erstmals die Kulturhalle nutzen, für die Nutzung des großen Saals (Konzertsaal) ckwirkend ab dem 1. Juni 2020 die Gebühr, die für die Nutzung der Kelterscheune anfallen würde und für die Nutzung des Foyers die Gebührr die Nutzung des Rothaha-Saals der Stadtbücherei, in Rechnung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:  CDU (13), AL/Die Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

Ö 7  
Förderung des SchillerHauses im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ab 2021  
VO/0125/20  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Personelle Berücksichtigung der direkt gewählten Kommunalpolitiker/-innen im Präventionsrat  
FDP/0269/19  
Ö 9  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Schulkindbetreuung im Schuljahr 2020-2021  
CAL/0134/20  
Ö 10  
Antrag der FDP-Fraktion: Keine Gebühr ohne Leistung - Erlass der Kita-Betreuungsgebühren während des Shutdowns  
FDP/0146/20  
Ö 11  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen