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Tagesordnung - 26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Kinderbetreuung in Zeiten von Corona  
CAL/0135/20  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Situation der Vereine in und seit Beginn der Corona-Krise  
CAL/0139/20  
Ö 4  
Änderungen der "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" sowie der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark"  
Enthält Anlagen
VO/0108/20  
Ö 5  
220. Vergleichende Prüfung "Kultur" durch den Hessischen Rechnungshof; hier: Schlussbericht  
Enthält Anlagen
VO/0118/20  
Ö 6  
Erhebung von Steuern und Benutzungsgebühren während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie  
VO/0124/20  
Ö 7  
Förderung des SchillerHauses im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ab 2021  
VO/0125/20  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Personelle Berücksichtigung der direkt gewählten Kommunalpolitiker/-innen im Präventionsrat  
FDP/0269/19  
Ö 9  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Schulkindbetreuung im Schuljahr 2020-2021  
CAL/0134/20  
Ö 10  
Antrag der FDP-Fraktion: Keine Gebühr ohne Leistung - Erlass der Kita-Betreuungsgebühren während des Shutdowns  
FDP/0146/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1) Keine Gebühr ohne Leistung - die Rödermärker Eltern werden für alle nichtstattgefundenen städtischen Betreuungsleistungen während der aktuellen COVID-19-Pandemie (Corona) von der Zahlung von Betreuungsgebühren freigestellt. Dies gilt sowohl für die Zeit der kompletten Schließung der städtischen Betreuungseinrichtungen seit dem 16.03.2020, als auch für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 02.06.2020 bis zur Wiederaufnahme des regulären und uneingeschränkten Kita-Betriebes für alle Kinder in allen städtischen Einrichtungen.

 

Für die Notbetreuung von Kindern von systemrelevanten Personengruppen sowie in Härtefällen seit dem 16.03.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot genau abgerechnet - zu entrichten.

 

Für die städtischen Betreuungsleistungen im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren -  anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot genau abgerechnet - zu entrichten.

 

2) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die zur praktischen und rechtlichen Umsetzung der vorstehenden Ziffer 1) notwendigen Satzungsänderungen, Satzungsanpassungen und/oder Satzungserweiterungen vorzubereiten und zur nächsten turnusmäßigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

3) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Land Hessen den Kommunen die aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona) weggefallenen Betreuungsgebühren direkt erstattet bzw. entsprechende kommunale Finanzhilfen zeitnah auf den Weg bringt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    09.06.2020 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 10 - abgelehnt
   

Herr Krüger begründet ausführlichr die FPD-Fraktion diesen Antrag. Nach anschließender Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur die Ablehnung des nachstehenden Beschlussvorschlages:

 

Beschlussvorschlag:

 

1) Keine Gebühr ohne Leistung - die Rödermärker Eltern werden für alle nichtstattgefundenen städtischen Betreuungsleistungen während der aktuellen COVID-19-Pandemie (Corona) von der Zahlung von Betreuungsgebühren freigestellt. Dies gilt sowohl für die Zeit der kompletten Schließung der städtischen Betreuungseinrichtungen seit dem 16.03.2020, als auch für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 02.06.2020 bis zur Wiederaufnahme des regulären und uneingeschränkten Kita-Betriebes für alle Kinder in allen städtischen Einrichtungen.

 

r die Notbetreuung von Kindern von systemrelevanten Personengruppen sowie in Härtefällen seit dem 16.03.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot genau abgerechnet - zu entrichten.

 

r die städtischen Betreuungsleistungen im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren -  anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot genau abgerechnet - zu entrichten.

 

2) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die zur praktischen und rechtlichen Umsetzung der vorstehenden Ziffer 1) notwendigen Satzungsänderungen, Satzungsanpassungen und/oder Satzungserweiterungen vorzubereiten und zur nächsten turnusmäßigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

3) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Land Hessen den Kommunen die aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona) weggefallenen Betreuungsgebühren direkt erstattet bzw. entsprechende kommunale Finanzhilfen zeitnah auf den Weg bringt.

 

Abstimmungsergebnis:mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung:3 (SPD, FDP)

Ablehnung:7 (CDU, AL/Die Grünen)

Enthaltung:1 (FWR)

   
    10.06.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 15 - zur Kenntnis genommen
   

Die antragstellende Fraktion kündigt eine Überarbeitung des Antrages an.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht daher keine Beschlussempfehlung aus.

Ö 11  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen