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Tagesordnung - 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 03.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Schrankenschließzeiten am Bahnübergang in Ober-Roden - Voraussetzungen für technische Optimierung schaffen  
Enthält Anlagen
FDP/0171/19  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Straßensanierung  
Enthält Anlagen
FDP/0172/19  
Ö 4  
Neuwahl der Vertreterin bzw. des Vertreters für den Regionalverband FrankfurtRheinMain  
VO/0159/19  
Ö 5  
NEUFASSUNG der SPD-Fraktion: Verlängerung der S 1 durch eine Schnellbuslinie nach Dieburg  
SPD/0184/19  
Ö 5.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum SPD-Antrag "NEUFASSUNG: Verlängerung der S 1 durch eine Schnellbuslinie nach Dieburg"  
FDP/0184_1/19  
Ö 6  
Antrag der Fraktion FWR zur "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark"  
FWR/0131_1/19  
Ö 7  
Modifizierter Antrag der FDP-Fraktion: Räumliche Definition der "Grünen Mitte"  
FDP/0135_1/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.) Politische Definition:

Der Begriff „Grüne Mitte“ wird ab sofort folgendermaßen politisch und faktisch definiert: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, das langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“

 

2.) Räumliche Definition:

Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der

nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    22.08.2019 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Es wird ein Änderungsantrag verteilt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.) Politische Definition:

Der Begriff „Grüne Mitte“ wird ab sofort folgendermaßen politisch und faktisch definiert: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen dermarks, das langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“

 

2.) Räumliche Definition:

Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der

nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen.

 

 

Punkt 1.)

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR

Ablehnung:SPD

Enthaltung:/

 

 

 

 

Punkt 2.)

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung:FDP

Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Enthaltung:/

   
    03.09.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

r die antragstellende FDP-Fraktion begründet Herr Dr. Werner den Antrag. In der Folge geben alle Fraktionen sowie anschließend Bürgermeister Rotter Stellungnahmen ab. Im Anschluss erfolgt die Abstimmung zu dem Antrag getrennt nach Punkt 1 und Punkt 2.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.) Politische Definition:

Der Begriff „Grüne Mitte“ wird ab sofort folgendermaßen politisch und faktisch definiert: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, das langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“

 

2.) Räumliche Definition:

Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der

nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1.): mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU (12), AL/Grüne (8), FWR (4), FDP (3)

Ablehnung:SPD (4)

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu 2.): mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:FDP (3)

Ablehnung:CDU (12), AL/Grüne (8), SPD (4), FWR (4)

Enthaltung:/

 

Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Resolution: "Verweigerung des Sozialministeriums für einen verbesserten Versicherungsschutz für unverheiratete Lebenspartner/-innen von Feuerwehrleuten bei tödlichen Unfallereignissen"  
FDP/0136/19  
Ö 9  
Antrag der Fraktion FWR: Autoverkehr an den Grundschulen  
FWR/0168/19  
Ö 10  
Antrag der Fraktion FWR: Bäume pflanzen  
FWR/0169/19  
Ö 11  
Interfraktioneller Antrag: Bodenbevorratung neues Wohngebiet "Nördlich der Rodaustraße"  
IFA/0195/19  
Ö 12  
Ankauf des Grundstückes Bahnhofstraße 8  
VO/0190/19