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Vorlage - IFA/0195/19  

 
 
Betreff: Bodenbevorratung neues Wohngebiet "Nördlich der Rodaustraße" (Interfraktionell)
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
03.09.2019 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1.
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Bereich zwischen Rodaustraße, Dreieichbahn und Gärtnerei städtebaulich zu entwickeln.

 

2.
Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu gemäß der Bodenbevorratungs-vereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) Gespräche mit der HLG aufzunehmen.


3.
Es sind Vorschläge für eine Gebietsabgrenzung und für eine Bestimmung der Art der baulichen Nutzung darzustellen. Ziel ist es, auch Flächenanteile mit Wohnbebauung zu ermöglichen. Dabei sind die Restriktionen, welche sich aus der angrenzenden Bahnlinie und der Rodaustraße ergeben, –insbesondere im Hinblick auf den Schallschutz - zu berücksichtigen.

4.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll zum Einen im Gebiet selbst und zum Anderen nach Möglichkeit angrenzend bzw. gemäß Beschlusslage in der Grünen Mitte erfolgen.
Möglichkeiten zur Vernetzung von Biotopen (Biotopverbundsystem) sind darzustellen.

 

5. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung über den Rödermarkplan und der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Rödermark sind zu beachten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: