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Vorlage - FDP/0135_1/19  

 
 
Betreff: Räumliche Definition der "Grünen Mitte"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
22.08.2019 
29. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
03.09.2019 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt/Begründung:

 

In der politischen Diskussion in Rödermark wird der Begriff der „Grüne Mitte“ häufig gebraucht, ohne dass es dafür eine verbindliche Definition dieser Grünen Mitte gibt. Diese Definition soll mit diesem Antrag gegeben und festgeschrieben werden.

 

Die „Grüne Mitte“ ist für den besonderen Charakter von Rödermark mit zwei gleichgroßen räumlich getrennten Stadtteilen (von fünf) und damit für die Wohnqualität in der gesamten Stadt von enormer Bedeutung. Sie ist Naherholungsraum, bietet Raum zur Freizeitgestaltung, besitzt eine ganze Reihe von

naturschutzfachlich hochinteressanten Flächen, ist ein bedeutendes Kaltluftentstehungsgebiet und damit für das Klima in der Stadt von großer Bedeutung. Daher sollen diese Flächen langfristig als Grüngürtel zwischen den beiden großen Stadtteilen gesichert werden.

In diversen Diskussionen der letzten Jahre wurde immer wieder gefordert, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Bautätigkeiten und bauliche Entwicklungen außerhalb der Grünen Mitte – soweit möglich – in der Grünen Mitte darzustellen. Auch dazu muss diese vorher definiert werden.

Im Rahmen des interfraktionellen Antrags IFA/0202/17 „Die Grüne Mitte“ vom 05.09.2017 soll die Grüne Mitte intensiv unter raumplanerischen Gesichtspunkten untersucht und bewertet werden.

Der vorliegende Antrag soll den ersten Satz dieses Antrags „Zur Erstellung des Rödermarkplans soll Umfang und Funktion der Grünen Mitte definiert werden...“ beantworten und den weiterführenden detaillierten Untersuchungen einen Rahmen geben.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.) Politische Definition:

Der Begriff „Grüne Mitte“ wird ab sofort folgendermaßen politisch und faktisch definiert: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, das langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“

 

2.) Räumliche Definition:

Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der

nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: