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Vorlage - VO/0190/19  

 
 
Betreff: Ankauf des Grundstückes Bahnhofstraße 8
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
03.09.2019 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit Beschluss vom 20. Februar 2019 einstimmig dafür ausgesprochen, das Areal Ecke Konrad-Adenauer-Straße, Bachgasse, Bahnhofstraße neu entwickeln zu wollen. Zu diesem Zweck sollte der mögliche Kauf der Anwesen Bahnhofstraße 4 und 8 geprüft werden.

 

Zwischenzeitlich liegen dem Fachbereich Bauverwaltung Informationen vor, dass das Objekt Bahnhofstraße 8 (Gemarkung Urberach, Flur 1, Flurstück 358/1, 694 qm) zum Preis von 420.000 € verkauft wurde. Der Käufer beabsichtigt, das Anwesen rein zu Wohnbauzwecken nutzen zu wollen.

 

Mit dem Verkäufer wurden Gespräche geführt, in denen die Stadt ihr eigenes Interesse am Kauf des Grundstückes dargelegt hat.

Der Verkäufer hat sich dazu bereit erklärt, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Im Gegenzug wurde dem Verkäufer zugesichert, die ihm bereits entstandenen Kosten (Entsorgungskosten und Architektenkosten) sowie die durch die vertragliche Rückabwicklung des Kaufvertrages zukünftig entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück Bahnhofstraße 8 (Gemarkung Urberach, Flur 1, Flurstück 358/1, 694 qm) zu dem Preis des vorliegenden Kaufvertrages (420.000 €) zuzüglich aller Vertragsnebenkosten zu erwerben. Auf der Grundlage des Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2019 ist das Ziel des Ankaufs die Entwicklung des Areals Ecke Konrad-Adenauer-Straße, Bachgasse, Bahnhofstraße.

 

Die dem Käufer bereits entstanden Kosten sowie die Kosten für die Rückabwicklung des bestehenden Kaufvertrages werden durch die Stadt Rödermark übernommen.

 

Die Mittel zum Erwerb des Grundstückes werden gemäß § 100 HGO überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus in 2019 bislang nicht verausgabten Mitteln für den Erwerb von Grundstücken und der grundhaften Erneuerung von Straßen.

 

Nach Erwerb des Anwesens wird es aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zu den finanziellen Auswirkungen wird es mündliche Ausführungen geben.

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Anlagen