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Tagesordnung - 31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 24.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  
VO/0238/14  
Ö 4  
Gesamtabschluss 2013  
Enthält Anlagen
VO/0014/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 31. Oktober 2014 versehenen Gesamtabschluss 2013 gemäß § 114 HGO fest.

 

Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2013 erfolgte.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    12.02.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 31. Oktober 2014 versehenen Gesamtabschluss 2013 gemäß § 114 HGO fest.

 

Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2013 erfolgte.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf TOA genommen werden.

   
    24.02.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 31. Oktober 2014 versehenen Gesamtabschluss 2013 gemäß § 114 HGO fest.

             

Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2013 erfolgte.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 5  
Schuldenmanagement und Zinssteuerung  
Enthält Anlagen
VO/0247/14  
Ö 5.1  
Schuldenmanagement und Zinssteuerung (Änderungsantrag)  
SPD/0247/14-1  
Ö 6  
Doppelhaushalt 2015/2016  
Enthält Anlagen
VO/0006/15  
Ö 7  
Verkauf des städtischen Grundstücks Erich-Kästner-Straße 38  
VO/0017/15  
Ö 8  
Nutzungsvereinbarung Helene-Lange-Schule  
Enthält Anlagen
VO/0280/14  
Ö 9  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"  
VO/0253/14  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Schaffung eines Fonds zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus in Rödermark  
SPD/0021/15  
Ö 11  
Antrag der SPD-Fraktion: Einführung eines Mängelmelders auf der Internetseite der Stadt Rödermark  
SPD/0022/15  
Ö 12  
Antrag der SPD-Fraktion: Jugendprojekt QR Codes in Rödermark  
SPD/0023/15  
Ö 13  
Antrag der SPD-Fraktion: WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark  
SPD/0024/15