Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Begründung erfolgt mündlich Die antragstellende Fraktion stellt nachfolgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag des Magistrates vom 07.11.2014 / 02.02.2015 Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat wird durch Beschluss der Stadtverordneten ermächtigt, den in der Anlage gemäß Ziffer 11 der Richtlinien zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten (KomAnlagRL) beigefügten Richtlinien-
6.2 Zulässige Finanzderivate Im Zins- und Schuldenmanagement werden ausschließlich folgende Zinsderivate eingesetzt:
9. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 25. Februar 2015 in Kraft. Rödermark, den 24. Februar 2015
2. Vor Geschäftsabschlüssen ist die Beratung einer fachkundigen Bank und/oder eines externen Dienstleisters einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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