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Vorlage - SPD/0247/14-1  

 
 
Betreff: Schuldenmanagement und Zinssteuerung (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
  Bezüglich:
VO/0247/14
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.02.2015 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Begründung erfolgt mündlich
 

Die antragstellende Fraktion stellt nachfolgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag des Magistrates vom 07.11.2014 / 02.02.2015


Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Magistrat wird durch Beschluss der Stadtverordneten ermächtigt, den in der Anlage gemäß Ziffer 11 der Richtlinien zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten (KomAnlagRL) beigefügten Richtlinien-
Entwurf mit nachfolgenden Änderungen zu erlassen.

 

              6.2 Zulässige Finanzderivate

Im Zins- und Schuldenmanagement werden ausschließlich folgende Zinsderivate eingesetzt:


Zinsswaps und Forward-Swaps für feste und für variable Zinsverpflichtungen

 

9. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 25. Februar 2015 in Kraft.

Rödermark, den 24. Februar 2015

 

2.              Vor Geschäftsabschlüssen ist die Beratung einer fachkundigen Bank und/oder eines externen Dienstleisters einzuholen. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Stammbaum:
VO/0247/14   Schuldenmanagement und Zinssteuerung   Finanzverwaltung, Controlling   Beschlussvorlage
SPD/0247/14-1   Schuldenmanagement und Zinssteuerung (Änderungsantrag)   Gremien   Antrag SPD-Fraktion