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Vorlage - VO/0014/15  

 
 
Betreff: Gesamtabschluss 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/2/J/Sc
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.02.2015 
42. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.02.2015 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gesamtabschluss 2013 Gremien  

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 112 Abs. 5 HGO ist die Stadt Rödermark verpflichtet, einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember des Haushaltsjahres aufzustellen. Wie alle Kommunen ist sie verpflichtet, ihre vollständigen Erträge und Aufwendungen, auch die der ausgegliederten Bereiche, wie z.B. Eigenbetriebe, auf den Stichtag 31. Dezember. eines jeden Jahres abzubilden. Gleiches gilt für alle Vermögenswerte sowie kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten.

 

Diese rechtliche Verpflichtung wurde bis zum Jahr 2015 ausgesetzt.

 

Die Stadt Rödermark hat zum 31. Dezember 2010 den Gesamtabschluss erstmals freiwillig aufgestellt. Der Gesamtabschluss ist nunmehr in den Folgejahren fortzuführen. Er ist die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt Rödermark mit den Jahresabschlüssen ihrer Beteiligungen.

 

Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Gesamtabschluss 2013 wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und am 31. Oktober 2014 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der Gesamtabschluss 2013 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.758.042,72 Euro aus. Das Ergebnis hat sich zum Vorjahr (7.793.606,01 Euro) , aufgrund des besseren Jahresergebnisses der Stadt, um 4.035.563,29 Euro verbessert.

 

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich zum Vorjahr um 13,9 Millionen Euro vermindert. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Darlehensablösung durch die Teilnahme am Entschuldungsfonds Hessen (Schutzschirm) in Höhe von 12.260.962 Euro.

 

Die Darlehensablösung wirkt sich entsprechend auf die positive Entwicklung des Eigenkapitals aus, das sich auf 63.095.925,47 Euro erhöht hat. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (SchuSV) wurde § 9 Abs 2 und 3 angewendet. Der Betrag der langfristigen Darlehen in Höhe von 2.212.800 Euro wurde gegen die Nettoposition gebucht, so dass sich die Nettoposition auf 88.905.327,08 erhöht hat. Der Restbetrag der Entschuldung in Höhe von 10.048.162 Euro wurde mit den Jahresfehlbeträgen verrechnet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 31. Oktober 2014 versehenen Gesamtabschluss 2013 gemäß § 114 HGO fest.

 

Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2013 erfolgte.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen

 

Gesamtabschluss 2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtabschluss 2013 Gremien (1276 KB)