Bürgerinformationssystem
Nach den Erläuterungen des Bürgermeisters und den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag der SPD-Fraktion, der die Vorlage des Magistrats ergänzt abstimmen:
1. Der Magistrat wird durch Beschluss der Stadtverordneten ermächtigt, den in der Anlage gemäß Ziffer 11 der Richtlinien zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten (KomAnlagRL) beigefügten Richtlinien-
6.2 Zulässige Finanzderivate Im Zins- und Schuldenmanagement werden ausschließlich folgende Zinsderivate eingesetzt:
9. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 25. Februar 2015 in Kraft. Rödermark, den 24. Februar 2015
2. Vor Geschäftsabschlüssen ist die Beratung einer fachkundigen Bank und/oder eines externen Dienstleisters einzuholen. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, 1 x FDP, FWR Ablehnung: 1 x FDP Enthaltung: 1 x AL/Die Grünen
Der weiterführende Antrag ist somit beschlossen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||