Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Magistrat legt erstmalig den Entwurf eines Doppelhaushaltsplans 2015/2016 zur Beratung vor.
Abweichend zum bisherigen Haushaltsplan wird der Doppelhaushalt um ein weiteres Planjahr ergänzt. Dargestellt werden somit die beiden Planjahre 2015 und 2016 sowie der mittelfristige Finanzplanungszeitraum der Jahre 2017 bis 2019.
Der Doppelhaushalt bewegt sich im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung. Die Ansätze wurden für beide Haushaltsjahre getrennt veranschlagt. Sämtliche verbindlich vorgegebenen Muster sowie die freiwilligen Anlagen wurden auf die rechtlichen Erfordernisse eines Doppelhaushaltes angepasst. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung verweist den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2015/2016 zur Beratung in die Ausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen Doppelhaushaltsplan 2015/2016
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