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Tagesordnung - 19. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 12.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes B 33 "südlich Töpferstraße/westlich Schömbsstraße"
Enthält Anlagen
VO/0103/13  
Ö 3  
Sachstand Machbarkeitsstudie "Industriegebiet Ober-Roden" (Frau Schade, Ing.-Büro Fischer)      
Ö 4  
Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan "Erikastraße, 1. Änderung" im Stadtteil Ober-Roden  
Enthält Anlagen
VO/0126/13  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Änderung des Bebauungsplanes „Erikastraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Straße „Breidertring“ und „Erikastraße“ gelegen ist.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erikastraße, 1. Änderung“ und soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Erikastraße“ in allen seinen Festsetzungen ersetzen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 20 Nr. 456/1 bis 456/14 sowie 455/1 (teilweise) und kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Entwurf des jetzt abzuschließenden Städtebaulichen Vertrags konkretisiert die grundsätzlichen Festlegungen des Vorvertrages und sieht folgende Kostenteilung vor:

 

Planungs- und Ing.-Kosten (auch Gutachterkosten)

des Bebauungsplans und der Baulandumlegung              50% Stadt und 50% ev. Kirche

Maßnahmen des passiven Lärmschutzes                                          100% ev. Kirche

Herstellung der Straßenverbreiterung (ca. 14.000 €)              100% Stadt

Kosten die durch evtl. zwingend erforderlichen aktiven Lärmschutz anfallen sind von dieser o.g. Kostenteilungsregelung herausgenommen und müssen separat verhandelt werden.

Diese Kostenteilung berücksichtigt folgende Aspekte:

1)      Die für die evtl. Verbreiterung des Azaleenweges erforderlichen Flächen werden von der evangelischen Kirche bereitgestellt. (Bewertungsmaßstab: Gegenwert Verkehrsfläche : 105 qm x 25 €/qm=2.625 €; Gegenwert Wohnbaufläche : 105 qm x 360 €/qm =37.800 €)

2)      Der Kinderspielplatz soll an der vorhandenen Stelle verbleiben, so dass entgegen der ursprünglichen städtebaulichen Planung kein Neubau erforderlich wird (Ersparnis: ca. 15.000 €).

 

Zielsetzung der Änderung des Bebauungsplanes „Erikastraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung für Menschen mit geistiger Behinderung errichten zu können. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

Allerdings soll wegen der Bedeutung der Maßnahme nicht von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, welche nach § 13a, Abs. 2 Nr.1 grundsätzlich möglich wäre, abgesehen werden. Vielmehr soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für diesen Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

a) In einer öffentlichen Bekanntmachung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in den Grundzügen dargelegt. Es wird zu einer Erörterungsveranstaltung eingeladen.

b) Bei dieser Versammlung werden nochmals die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    12.06.2013 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Herr Bürgermeister spricht hierzu einleitende Worte und erläutert den städtebaulichen Vertrag mit der Kostenteilung.

 

Abstimmung:

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

   
    13.06.2013 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 11 - zurückgestellt
   

Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Sdten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Änderung des Bebauungsplanes „Erikastraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Straße „Breidertring“ und „Erikastraße“ gelegen ist.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erikastre, 1. Änderung“ und soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Erikastraße“ in allen seinen Festsetzungen ersetzen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 20 Nr. 456/1 bis 456/14 sowie 455/1 (teilweise) und kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen gnderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Entwurf des jetzt abzuschließenden Städtebaulichen Vertrags konkretisiert die grundsätzlichen Festlegungen des Vorvertrages und sieht folgende Kostenteilung vor:

 

Planungs- und Ing.-Kosten (auch Gutachterkosten)

des Bebauungsplans und der Baulandumlegung              50% Stadt und 50% ev. Kirche

Maßnahmen des passiven Lärmschutzes                                          100% ev. Kirche

Herstellung der Straßenverbreiterung (ca. 14.000 €)              100% Stadt

Kosten die durch evtl. zwingend erforderlichen aktiven Lärmschutz anfallen sind von dieser o.g. Kostenteilungsregelung herausgenommen und müssen separat verhandelt werden.

Diese Kostenteilung berücksichtigt folgende Aspekte:

1)     Die für die evtl. Verbreiterung des Azaleenweges erforderlichen Flächen werden von der evangelischen Kirche bereitgestellt. (Bewertungsmaßstab: Gegenwert Verkehrsfläche : 105 qm x 25 €/qm=2.625 €; Gegenwert Wohnbaufläche : 105 qm x 360 €/qm =37.800 €)

2)     Der Kinderspielplatz soll an der vorhandenen Stelle verbleiben, so dass entgegen der ursprünglichen städtebaulichen Planung kein Neubau erforderlich wird (Ersparnis: ca. 15.000 €).

 

Zielsetzung der Änderung des Bebauungsplanes „Erikastraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung für Menschen mit geistiger Behinderung errichten zu können. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

Allerdings soll wegen der Bedeutung der Maßnahme nicht von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, welche nach § 13a, Abs. 2 Nr.1 grundsätzlich möglich wäre, abgesehen werden. Vielmehr soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für diesen Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

a) In einer öffentlichen Bekanntmachung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in den Grundzügen dargelegt. Es wird zu einer Erörterungsveranstaltung eingeladen.

b) Bei dieser Versammlung werden nochmals die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es besteht Gelegenheit zur Äerung und zur Erörterung der Planung.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    25.06.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Änderung des Bebauungsplanes „Erikastraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Straße „Breidertring“ und „Erikastraße“ gelegen ist.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erikastraße, 1. Änderung“ und soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Erikastraße“ in allen seinen Festsetzungen ersetzen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 20 Nr. 456/1 bis 456/14 sowie 455/1 (teilweise) und kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Entwurf des jetzt abzuschließenden Städtebaulichen Vertrags konkretisiert die grundsätzlichen Festlegungen des Vorvertrages und sieht folgende Kostenteilung vor:

 

Planungs- und Ing.-Kosten (auch Gutachterkosten)

des Bebauungsplans und der Baulandumlegung              50% Stadt und 50% ev. Kirche

Maßnahmen des passiven Lärmschutzes                                          100% ev. Kirche

Herstellung der Straßenverbreiterung (ca. 14.000 €)              100% Stadt

Kosten die durch evtl. zwingend erforderlichen aktiven Lärmschutz anfallen sind von dieser o.g. Kostenteilungsregelung herausgenommen und müssen separat verhandelt werden.

Diese Kostenteilung berücksichtigt folgende Aspekte:

1)     Die für die evtl. Verbreiterung des Azaleenweges erforderlichen Flächen werden von der evangelischen Kirche bereitgestellt. (Bewertungsmaßstab: Gegenwert Verkehrsfläche : 105 qm x 25 €/qm=2.625 €; Gegenwert Wohnbaufläche : 105 qm x 360 €/qm =37.800 €)

2)     Der Kinderspielplatz soll an der vorhandenen Stelle verbleiben, so dass entgegen der ursprünglichen städtebaulichen Planung kein Neubau erforderlich wird (Ersparnis: ca. 15.000 €).

 

Zielsetzung der Änderung des Bebauungsplanes „Erikastraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung für Menschen mit geistiger Behinderung errichten zu können. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

Allerdings soll wegen der Bedeutung der Maßnahme nicht von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, welche nach § 13a, Abs. 2 Nr.1 grundsätzlich möglich wäre, abgesehen werden. Vielmehr soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für diesen Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

a) In einer öffentlichen Bekanntmachung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in den Grundzügen dargelegt. Es wird zu einer Erörterungsveranstaltung eingeladen.

b) Bei dieser Versammlung werden nochmals die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es besteht Gelegenheit zur Äerung und zur Erörterung der Planung.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 5  
Antrag der SPD-Fraktion: Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen U-3-Platz  
SPD/0131/13  
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion: Standortsuche für die Realisierung eines Festplatzes für "open Air Veranstaltungen"  
SPD/0132/13  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Breitband Rödermark GmbH  
SPD/0133/13  
Ö 8  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Förderung der lokalen Imkerei / Standorte für Bienenvölker  
CAL/0134/13  
Ö 9  
Berichtsantrag der SPD-Fraktion: Sanierung Halle Urberach - Beseitigung von vorhandenen Kontaminierungen  
SPD/0135/13  
Ö 10  
Berichtsantrag der FDP-Fraktion: "Altes Gaswerk - Sachstand"  
FDP/0136/13  
Ö 11  
Berichtsantrag der FDP-Fraktion: "Durchfahrt Urberach - Sachstand"  
FDP/0138/13  
Ö 12  
Berichtsantrag der FDP-Fraktion: "Energiesparführer"  
FDP/0139/13  
Ö 13  
Berichtsantrag der FDP-Fraktion: "Erikastraße - Sachstand"  
FDP/0140/13  
Ö 14  
Berichtsantrag der FDP-Fraktion: "Festplatz Ober-Roden - Sachstand"  
FDP/0141/13  
Ö 15  
Berichtsantrag der FDP-Fraktion: "Hainchesbuckel"  
FDP/0143/13  
Ö 16  
Berichtsantrag der FDP-Fraktion: "Haus am Mühlengrund"  
FDP/0144/13  
Ö 17  
Berichtsantrag der FDP-Fraktion: "Regionaltangente - Sachstand"  
FDP/0146/13  
Ö 18  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 19  
Mitteilungen und Anfragen