Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt/Begründung:
Am 16. Februar 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat einstimmig beauftragt, einen Energiesparführer für Rödermark zu erstellen. Ziel war und ist die Förderung alternativer Energieversorgungen in Privathaushalten und der/des örtlich ansässigen Unternehmen/Handwerk. Der Energiesparführer sollte mindestens alle relevanten Daten der in Rödermark ansässigen Betriebe und Verwaltungsteile enthalten, die Leistungen und Auskünfte im Bereich der Installation, dem Betrieb und der Erstellung von Energiegewinnungsanlagen anbieten. Der Energiesparführer sollte nach seiner Fertigstellung auf der Homepage der Stadt Rödermark eingestellt werden, worauf die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise hinzuweisen sind. Abschließend wurde eine fortlaufende Berichterstattung im Fachausschuss gefordert. Nun wäre es möglich, es sich einfach machen und darauf zu verweisen, dass mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes alle vorhergehenden Anträge zu diesem Thema hinfällig sind/wären. Das wäre jedoch nicht nur im Sinne der gefassten Beschlüsse (GO/HGO) falsch, es kann auch nicht im Sinne der ursprünglichen Antragsteller sein. Seit einiger Zeit gibt es auf der Homepage der Stadt unter Klimaschutz nun das Stichwort „Energiesparführer“. Klickt man hier, wird man allerdings enttäuscht. Gerade einmal 12 schlichte Basislinks mit Kurzbeschreibung sind darauf zu finden.
Berichtsbeschlussvorschlag:
1) Sieht der Magistrat seinen Auftrag aus dem o.g. Beschlussmit dieser Internetseite und 12 Links als abgeschlossen an? 2) Warum wurde insbesondere der 1. Punkt des Antrages, eine Zusammenstellung von ortsansässigen Gewerbetreibenden, die in diesem Bereich aktiv sind, nicht umgesetzt? 3) Warum ist der Magistrat der Berichtspflicht im Fachausschuss nicht nachgekommen? 4) Wann ist mit der Er‐und Vorstellung eines Energiesparführers mitsamt Hinweis an die Bürger in geeigneter Weise im Sinne der Antragssteller zu rechnen?
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |