Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Am 06.10.2009 wurde nach längerer Diskussion von der Stadtverordnetenversammlung ein Bebauungsplan für das Areal der evangelischen Kirche in der Erikastraße beschlossen. Dieser Bebauungsplan legt die überbaubaren Flächen für Wohnbebauung fest sowie ein Areal, das weiter als Kinderspielplatz genutzt werden soll (nicht identisch mit dem heutigen Spielplatz). Eine Bautätigkeit fand in den letzten 3 Jahren sichtbar nicht statt. Im Gespräch war vielmehr seit der Diskussion um die neu zu errichtende Altenwohnanlage in der Ober‐ Rodener Straße die Idee, das genannte Areal für eine Behindertenwohnanlage zu nutzen. Berichtsbeschlussvorschlag:
1) Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. Errichtung einer Behindertenwohnanlage?
2) Welche Auswirkungen hätte die Errichtung einer Behindertenwohnanlage auf den zurzeit gültigen Bebauungsplan? Müsste dieser erneut geändert werden? Wer würde hierfür die Kosten tragen?
3) Hätte die Errichtung einer Behindertenwohnanlage Auswirkungen auf die bisherige Beschlusslage, an dieser Stelle einen kleinen Kinderspielplatz zu belassen?
4) Ist bereits absehbar, wann mit einer Bebauung des Areals (egal, ob Wohnbebauung oder Errichtung einer Behindertenwohnanlage) begonnen werden kann bzw. soll? |
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