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Tagesordnung - 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Di, 28.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Gründung der BreitbandRödermark GmbH
Enthält Anlagen
VO/0104/12  
Ö 3  
Aufstellungsbeschluss Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Urberach, Schömbsstraße  
VO/0193/12  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für westlich der Schömbsstraße.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 33 „südlich Töpferstraße/westlich Schömbsstraße“.

 

Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke:

Gemarkung Urberach, Flur 2 Flurstücke 35 und 36.

 

Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Skizze ersichtlich:

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Bebauung:

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung zu Wohnzwecken und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird gemäß §13a Abs.2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

 

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt der Antragsteller, ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    28.08.2012 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - zurückgestellt
   

Herr Bürgermeister Kern erläutert die geplante Bebauung der kath. Pfarrgemeinde.

Gegenstand der Beschlussfassung ist der Aufstellungsbeschluss für das betreffende Areal. Die dargestellte Bebauung stellt einen ersten Vorentwurf vom Antragsteller dar, ist jedoch nicht Teil der Beschlussfassung.

Diese Vorplanung erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Kostenübernahme für den Bebauungsplan durch den Vorhabenträger.

 

Es sind noch Angaben über die geplanten Grundstücksgrößen und über die möglichen Ansichten der Bebauung nachzureichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Die Abstimmung wurde auf die Sitzung des H+F Ausschusses verschoben.

   
    29.08.2012 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Herr Bürgermeister Kern beantwortet die Fragen aus der gestrigen Ausschusssitzung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für westlich der Schömbsstraße.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 33 „dlich Töpferstraße/westlich Schömbsstraße“.

 

Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke:

Gemarkung Urberach, Flur 2 Flurstücke 35 und 36.

 

Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Skizze ersichtlich:

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Bebauung:

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung zu Wohnzwecken und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird gemäß §13a Abs.2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

 

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt der Antragsteller, ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    11.09.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Nach Begründung durch Bürgermeister Kern und den Stellungnahmen der Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Vorlage mit dem folgenden Wortlaut abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für westlich der Schömbsstraße.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 33 „dlich Töpferstraße/westlich Schömbsstraße“.

 

Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke:

Gemarkung Urberach, Flur 2 Flurstücke 35 und 36.

 

Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Skizze ersichtlich:

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Bebauung:

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung zu Wohnzwecken und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird gemäß §13a Abs.2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

 

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt der Antragsteller, ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 4  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1, Hallhüttenweg 18  
VO/0177/12  
Ö 5  
Verkauf von Anteilen aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 284, Carl-Benz-Straße 10-12  
VO/0178/12  
Ö 6  
Verkauf von Anteilen aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 284, Carl-Benz-Straße 10-12  
VO/0215/12  
Ö 7  
Verkauf des städt. Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 367, Erich-Kästner-Straße 64 mit 293 m²  
VO/0224/12  
Ö 8  
Verkehrssituation in Bahnhofsstraße und Robert-Blochstraße (Berichtsantrag)  
CAL/0230/12  
Ö 9  
Ortsdurchfahrt Urberach B 486      
Ö 9.1  
Antrag der SPD-Fraktion: Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Urberach  
SPD/0179/12  
Ö 9.2  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Umgestaltung und Aufwertung der Ortsdurchfahrt Urberach  
CAL/0228/12  
Ö 9.3  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Ortsdurchfahrt Urberach  
FWR/0229/12  
Ö 10  
Landwirtschaftliche Flächen in Rödermark Berichtsantrag der CDU-Fraktion" und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen vom 01.06.2012      
Ö 11  
Information der Kommunalen Betriebe über die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes      
Ö 12  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 13  
Mitteilungen und Anfragen