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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bericht zur Entwicklung des HOPPER in Rödermark durch die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF)
-ohne Anlage- |
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Ö 3 |
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Neufassung der "Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder sowie die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark" (Stellplatzsatzung) |
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VO/0022/24 |
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Ö 4 |
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"Freiflächen- und Begrünungssatzung" der Stadt Rödermark |
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VO/0023/24 |
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Ö 5 |
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Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
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VO/0056/24 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 € für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 600 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 600 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 600 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“. 2. Bei einer Änderung der gesetzlich erlaubten Höchstleistung von Mini-PV-Anlagen/Balkonmodulen wird der Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ an die gesetzlich erlaubte Höchstleistung angepasst. Ergänzung 3. Im Abschnitt 5 „Antrags- und Bewilligungsverfahren“ Absatz (4) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird der Punkt „Nachweis der Anmeldung bei der e-netz Südhessen AG“ gestrichen. 4. Bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ an die neue Gesetzgebung angepasst. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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24.04.2024 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 5 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: 1. Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 € für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 600 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 600 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 600 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“. 2. Bei einer Änderung der gesetzlich erlaubten Höchstleistung von Mini-PV Anlagen/Balkonmodulen wird der Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ an die gesetzlich erlaubte Höchstleistung angepasst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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25.04.2024 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 12 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: 1. Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 € für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 600 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 600 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 600 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“. 2. Bei einer Änderung der gesetzlich erlaubten Höchstleistung von Mini-PV Anlagen/Balkonmodulen wird der Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ an die gesetzlich erlaubte Höchstleistung angepasst. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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07.05.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 € für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“. 2. Im Abschnitt 5 „Antrags- und Bewilligungsverfahren“ Absatz (4) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird der Punkt „Nachweis der Anmeldung bei der e-netz Südhessen AG“ gestrichen. 3. Bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ an die neue Gesetzgebung angepasst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (5), FWR (4), FDP (3) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
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Ö 6 |
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Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29, Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark |
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VO/0057/24 |
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Ö 7 |
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Prüfauftrag "Bürgerhaus Alte Wache" |
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VO/0102/24 |
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Ö 8 |
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Straßenbenennung im "Gewerbegebiet Kapellenstraße" |
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VO/0101/24 |
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Ö 9 |
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Berichtsantrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Grüne: Hundeauslaufzone in Rödermark |
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CAL/0081/24 |
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Ö 10 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit sowie Prüfung zusätzlicher Freilaufflächen/Hundewiese |
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SPD/0091/24 |
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Ö 11 |
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Antrag der Fraktion FWR: Wegbeschilderung Leinenpflicht Hunde |
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FWR/0093/24 |
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Ö 12 |
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Antrag der Fraktion FWR: Initiative zur Nutzung privater Stellplätze |
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FWR/0094/24 |
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Ö 13 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 14 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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