Bürgerinformationssystem
Wir bitten, den folgenden Berichtsantrag gem. § 12 Abs. 7 der Geschäftsordnung an den Magistrat zu verweisen. Die Berichterstattung des Magistrats soll für die Sitzung des Ausschusses für Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie am 24.04.2024 vorgesehen werden.
Sachverhalt/Begründung: Hunde müssen in Rödermark wieder an die Leine. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni gilt in bestimmten mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten die Anleinpflicht. Durch die Leinenpflicht sollen verhindert werde, dass freilaufende Hunde Wildtieren nachstellen. Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente oder Wachtel werden davor geschützt, von ihren Nestern vertrieben zu werden. Ganz abgesehen von diesen Problemen, bewegen sich Hundebesitzer in Feld und Wiesen abseits der öffentlichen Wege auf privatem Grund. Die Anzahl von Hunden in Rödermark ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Somit erhöht sich das Konfliktpotential zwischen Hundehaltung auf der einen Seite und Naturschutz, Belangen der Landwirtschaft und des Jagdwesens auf der anderen Seite. Auch das Sicherheitsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern die mit und ohne Hund Natur erleben möchten wird beeinträchtigt.
Die Einrichtung öffentlicher Hundeauslaufflächen wird gefordert.
Diesen Berichtsantrag soll mehr Klarheit in diesen komplexen Sachverhalt bringen und eine sachliche Grundlage für die weiteren Diskussionen geschaffen werden. Beschlussvorschlag:
Wir bitten den Magistrat zu berichten und hierbei besonders auf die folgenden Fragstellungen einzugehen:
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