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Vorlage - CAL/0081/24  

 
 
Betreff: Hundeauslaufzone in Rödermark (Berichtsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Anhörung
24.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Wir bitten, den folgenden Berichtsantrag gem. § 12 Abs. 7 der Geschäftsordnung an den Magistrat zu verweisen. Die Berichterstattung des Magistrats soll für die Sitzung des Ausschusses für Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie am 24.04.2024 vorgesehen werden.

 

Sachverhalt/Begründung:
 

Hunde müssen in Rödermark wieder an die Leine. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni gilt in bestimmten mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten die Anleinpflicht. 

Durch die Leinenpflicht sollen verhindert werde, dass freilaufende Hunde Wildtieren nachstellen. Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente oder Wachtel werden davor geschützt, von ihren Nestern vertrieben zu werden.

Ganz abgesehen von diesen Problemen, bewegen sich Hundebesitzer in Feld und Wiesen abseits der öffentlichen Wege auf privatem Grund. 

Die Anzahl von Hunden in Rödermark ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Somit erhöht sich das Konfliktpotential zwischen Hundehaltung auf der einen Seite und Naturschutz, Belangen der Landwirtschaft und des Jagdwesens auf der anderen Seite. Auch das Sicherheitsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern die mit und ohne Hund Natur erleben möchten wird beeinträchtigt.

 

Die Einrichtung öffentlicher Hundeauslaufflächen wird gefordert.

 

Diesen Berichtsantrag soll mehr Klarheit in diesen komplexen Sachverhalt bringen und eine sachliche Grundlage für die weiteren Diskussionen geschaffen werden.
 


Beschlussvorschlag:

 

Wir bitten den Magistrat zu berichten und hierbei besonders auf die folgenden Fragstellungen einzugehen:

 

  1. Wie viele Hunde sind aktuell in Rödermark steuerpflichtig angemeldet und wie ist die Verteilung auf die Stadtteile?
  2. Wie war die Entwicklung der Anzahl in den letzten zehn Jahren?
  3. Gibt es Schätzungen über die Anzahl nicht angemeldeter Hunde in Rödermark?
  4. Werden die beschlossenen Ausnahmetatbestände der Hundesteuersatzung von Hundehaltern in Anspruch genommen?
  5. Welche Maßnahmen finden derzeit zum Schutz von freilebenden Tieren während der Brut- und Setzzeit Anwendung?
  6. Welche Kosten entstehen der Stadt dadurch?
  7. Was sind die gesetzlichen Grundlagen hierfür?
  8. Gibt es Beeinträchtigungen durch Hundehalter und freilaufende Hunde bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und welche sind dies?
  9. Gibt es Auswirkungen im Zusammenhang mit nicht angeleinten Hunden auf das Jagdwesen und wie stellen sich diese dar?
  10. Gibt es eine Häufung von Vorfällen im Zusammenhang mit nicht angeleinten Hunden und hat dies Auswirkungen auf das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung?
  11. Gibt es Missverständnisse bei der Auslegung der von der Anleinpflicht betroffenen Areale im Außenbereich?
  12. Gibt es Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich?
  13. Gibt es Bestrebungen zusammen mit umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten?
  14. Welche Möglichkeiten zur Anlage von öffentlichen Hundefreiflächen gibt es und verfügt die Stadt Rödermark über geeignete Flächen?
  15. Was wäre bei der Ausweisung von Hundefreiflächen hinsichtlich Baurecht, Nuturschutz, Verkehrserschließung, Belange der öffentlichen Sicherheit, Pflege und Hygiene zu beachten.
  16. Es ist davon auszugehen, dass zumindest für die Stadtteile Urberach, Ober-Roden und Waldacker jeweils eine Hundefreifläche zur Verfügung gestellt werden müsste. Mit welchen Kosten ist für die Errichtung und dauerhaften Pflege zu rechnen?
  17. Sind in Städten mit Hundeauslaufflächen die Konflikte zwischen Hundehaltung auf der einen Seite und Naturschutz, Belangen der Landwirtschaft, der Naherholung und des Jagdwesens auf der anderen Seite nachweislich weniger geworden?