Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 02. Dezember 2022 versehenen Gesamtabschluss 2021 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2021 erfolgte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
26.01.2023 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 02. Dezember 2022 versehenen Gesamtabschluss 2021 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2021 erfolgte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:Einstimmig
Ablehnung:Keine
Enthaltung:Keine
07.02.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 02. Dezember 2022 versehenen Gesamtabschluss 2021 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2021 erfolgte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (3)