Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Das Investitionsprogramm 2023 bis 2026 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Haushalt 2023 als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2023 bis 2026. Mögliche Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen Investitionsprogramm 2023 - 2026
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