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Vorlage - FWR/0343/22  

 
 
Betreff: Digitalisierung und Homeoffice-Kapazitäten der Stadt Rödermark (Berichtsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
01.12.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
26.01.2023 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

In der Beantwortung der Anfrage der FDP Fraktion vom Mai 2022 wurde seitens der Stadt Rödermark Folgendes geäert: 

 

Wie bereits 2017 aufgezeigt wollte der Magistrat so sicherstellen, dass unabhängig von weiteren erforderlichen Digitalisierungsschritten oder organisatorischen Maßnahmen mindestens bis zum 31.12.2022 alle OZG-Leistungen, die von der ekom21 bereitgestellt werden, auch in Rödermark angeboten werden können. 

 

Die FWR-Fragen in diesem Zusammenhang:
 


Berichtsantrag:

 

- Wie viele Exemplare der Unterlagen zu den Stadtverordneten-Versammlungen und Ausschusssitzungen werden von der Verwaltung ausgedruckt und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt? (vllt. ist digital billiger incl. IPad o.ä.)

- Wie weit ist die Bereitstellung der angesprochenen Dienste durch ekom21 vorangeschritten?

- Mit welchen Diensten kann der Bürger ab Januar 2023 konkret rechnen?

- Inwieweit wurde die für den Sommer 2022 angekündigte

Digitalisierungsstrategie” erarbeitet und wo ist diese ggf. einsehbar?

- Welche Resultate hat die angekündigte “Prüfung für Alternativen zu civento” ergeben? Wurden in diesem Zusammenhang bereits konkrete Angebote anderer Dienstleister in Auftrag gegeben?

- Warum ist der angegebene link zur Darstellung des aktuellen Umsetzungsstatus nicht erreichbar?  (https://roedermark.de/leben-in-roedermark/buergerservice/onlinedienste/)

- Wie viele EfA-Leistungen sind identifiziert worden, dass sie von der Kommune angeboten werden müssen, seien es Bundes-/ Landesleistungen, welche an die Kommune delegiert wurden, oder Leistungen welche von der Kommune bereitgestellt werden müssen?

 

hrend der Corona-Pandemie sind etliche Mitarbeiter der Stadt Rödermark ihrer Arbeit im Homeoffice nachgegangen. Wahrscheinlich sind nach Aufhebung der allermeisten „Corona-Maßnahmen“ manche Homeoffice Zeiten wieder reduziert worden. Es gibt jedoch viele Argumente für die Schaffung von Homeoffice für bestimmte Mitarbeitergruppen. Für die Arbeitnehmer reduzieren sich Fahrzeiten und damit auch weniger CO2 Produktion. Die Verwaltung könnte möglicherweise Büroflächen einsparen (Sharing-Plätze), usw.

 

- Wie viele Arbeitsplätze könnten ins Homeoffice verlegt werden

- Wie viele werden aktuell tatsächlich genutzt

- Erweiterungsmöglichkeiten

- Welche Nutzung sieht der Magistrat für die durch Home Office-Nutzung freiwerdenden Flächen vor?

- Strategie zur Förderung Home Office durch Magistrat