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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 02. Dezember 2022 versehenen Gesamtabschluss 2021 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2021 erfolgte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig Ablehnung: Keine Enthaltung: Keine
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