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Tagesordnung - 10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 16.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
Zusatz: 3G-Zugangsregelung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
„Machbarkeitsstudie Radschnellweg Rödermark“ Präsentation von Herrn Petry, Planungsbüro VAR+, Darmstadt      
Ö 3  
Städtebauförderung "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"; Machbarkeitsstudien Funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse  
Enthält Anlagen
VO/0052/22  
Ö 4  
Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs"; Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0070/22  
Ö 5  
Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs"; Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (erneute öffentliche Auslegung) sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0071/22  
Ö 6  
Kommunale Resolution zum Segmented Approach  
VO/0059/22  
Ö 7  
Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und CDU-Fraktion: Änderung der "Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit" vom 18.02.2014  
CAL/0021/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird bauauftragt:

 

1. Der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ vorzulegen mit dem Ziel das während der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich Rödermarks eine Anleinpflicht gelten soll.

 

2. Im Benehmen mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, den Jagdpächtern, der Forstverwaltung sowie Hundehaltern soll ein Regelwerk zum Ausführen von Hunden im öffentlichen Raum aufgestellt werden.

 

3. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sowie für diese Art Abfälle geeignete Müllbehälter sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

4. Jährlichen soll ein Hinweisblatt über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter übersendet werden. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

 

5. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch das Ordnungsamt im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich sind durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    26.01.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 14 - (offen)
   
   
    27.01.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 14 - (offen)
   
   
    27.01.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 20 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird bauauftragt:

 

1. Der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ vorzulegen mit dem Ziel das während der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich Rödermarks eine Anleinpflicht gelten soll.

 

2. Im Benehmen mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, den Jagdpächtern, der Forstverwaltung sowie Hundehaltern soll ein Regelwerk zum Ausführen von Hunden im öffentlichen Raum aufgestellt werden.

 

3. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sowie für diese Art Abfälle geeignete Müllbehälter sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

4. Jährlichen soll ein Hinweisblatt über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter übersendet werden. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

5. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch das Ordnungsamt im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich sind durchzuführen.

 

 

Die Fraktion der FWR kündigt einen möglichen Änderungsvorschlag zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages an.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

 

   
    08.02.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 18 - zurückgestellt
   

Der Antrag wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.

 

   
    08.02.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 20 - zurückgestellt
   

Der Antrag wurde durch die antragstellenden Fraktionen geschoben

   
    09.02.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 20 - zurückgestellt
   

Der Antrag wurde geschoben.

 

   
    16.03.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7 - (offen)
   

Frau Erste Stadrätin Schülner erläutert den Sachstand und die bisher mit verschiedenen Beteilgten geführten Gespräche in Sachen Satzung über den Leinenzwangr Hunde während der Brut- und Setzzeit“.

Die antragstellenden Fraktionen erklären den Antrag als erledigt.

   
    17.03.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 12 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Der Magistrat wird bauauftragt:

 

1. Der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ vorzulegen mit dem Ziel das während der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich Rödermarks eine Anleinpflicht gelten soll.

 

2. Im Benehmen mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, den Jagdpächtern, der Forstverwaltung sowie Hundehaltern soll ein Regelwerk zum Ausführen von Hunden im öffentlichen Raum aufgestellt werden.

 

3. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sowie für diese Art Abfälle geeignete Müllbehälter sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

4. Jährlichen soll ein Hinweisblatt über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter übersendet werden. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

 

5. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch das Ordnungsamt im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich sind durchzuführen.

 

Im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie wurde der Antrag für erledigt erklärt.

 


 

 

   
    29.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - zurückgezogen
   

Der Antrag wurde als erledigt erklärt.

Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania  
FDP/0237/21  
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand der städtischen Gebäude (Neufassung)  
FDP/0081/22  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur Initiative des Städtetages "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"  
SPD/0073/22  
Ö 11  
Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen  
FWR/0076/22  
Ö 12     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 13     Mitteilungen und Anfragen