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Tagesordnung - 10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 16.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
Zusatz: 3G-Zugangsregelung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
„Machbarkeitsstudie Radschnellweg Rödermark“ Präsentation von Herrn Petry, Planungsbüro VAR+, Darmstadt      
Ö 3  
Städtebauförderung "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"; Machbarkeitsstudien Funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse  
Enthält Anlagen
VO/0052/22  
Ö 4  
Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs"; Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0070/22  
Ö 5  
Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs"; Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (erneute öffentliche Auslegung) sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0071/22  
Ö 6  
Kommunale Resolution zum Segmented Approach  
VO/0059/22  
Ö 7  
Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und CDU-Fraktion: Änderung der "Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit" vom 18.02.2014  
CAL/0021/22  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania  
FDP/0237/21  
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand der städtischen Gebäude (Neufassung)  
FDP/0081/22  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur Initiative des Städtetages "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"  
SPD/0073/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages 

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei.

 

ERKLÄRUNG 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt:

 

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualit in unseren Städten zu erhöhen.

 

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    16.03.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 10 - (offen)
   

Aus Zeitgründen wird die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses.

 

   
    17.03.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages 

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei.

 

ERKLÄRUNG 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt:

 

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualit in unseren Städten zu erhöhen.

 

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, dem Antrag zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FWR

Ablehnung: FDP

Enthaltung:
 

 

   
    29.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 17 - zurückgestellt
   

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Antrag in die nächste Sitzungsrunde geschoben.

   
    09.05.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 9 - (offen)
   
   
    11.05.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Dieser Antrag wurde bereits beraten, aber aus Zeitgründen in der letzten Stadtverordnetenversammlung nicht abgestimmt.

 

   
    12.05.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages 

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei.

 

ERKLÄRUNG 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt:

 

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

 

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

 

Dieser Antrag wurde aus der März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geschoben, das Abstimmungsergebnis im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 17.03.22 wurde mehrheitlich unter Zustimmung der Fraktionen CDU, AL/Grüne, SPD und FWR, unter Ablehnung der FDP, gefasst.

 

Daher wurde über diesen Tagesordnungspunkt nicht erneut abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

   
    24.05.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages 

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei.

 

ERKLÄRUNG 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualit in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung: CDU (11), AL/Grüne (12), SPD (5), FWR (3)

Ablehnung: FDP (3)

Enthaltung: /

Ö 11  
Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen  
FWR/0076/22  
Ö 12     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 13     Mitteilungen und Anfragen