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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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„Machbarkeitsstudie Radschnellweg Rödermark“
Präsentation von Herrn Petry, Planungsbüro VAR+, Darmstadt
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Ö 3 |
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Städtebauförderung "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden";
Machbarkeitsstudien Funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse |
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VO/0052/22 |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs";
Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch |
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VO/0070/22 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs";
Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (erneute öffentliche Auslegung) sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch |
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VO/0071/22 |
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Ö 6 |
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Kommunale Resolution zum Segmented Approach |
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VO/0059/22 |
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Ö 7 |
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Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und CDU-Fraktion: Änderung der "Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit" vom 18.02.2014 |
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CAL/0021/22 |
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Ö 8 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania |
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FDP/0237/21 |
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Ö 9 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand der städtischen Gebäude (Neufassung) |
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FDP/0081/22 |
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Ö 10 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur Initiative des Städtetages "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" |
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SPD/0073/22 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages „LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei. ERKLÄRUNG Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt: 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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16.03.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 10 - (offen) |
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Aus Zeitgründen wird die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses.
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17.03.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages „LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei. ERKLÄRUNG Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt: 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, dem Antrag zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, AL, SPD, FWR Ablehnung: FDP Enthaltung:
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29.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 17 - zurückgestellt |
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Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Antrag in die nächste Sitzungsrunde geschoben.
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09.05.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 9 - (offen) |
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11.05.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Dieser Antrag wurde bereits beraten, aber aus Zeitgründen in der letzten Stadtverordnetenversammlung nicht abgestimmt.
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12.05.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages „LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei. ERKLÄRUNG Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt: 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können. Dieser Antrag wurde aus der März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geschoben, das Abstimmungsergebnis im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 17.03.22 wurde mehrheitlich unter Zustimmung der Fraktionen CDU, AL/Grüne, SPD und FWR, unter Ablehnung der FDP, gefasst. Daher wurde über diesen Tagesordnungspunkt nicht erneut abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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24.05.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache. Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark tritt der Initiative des Städtetages „LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN“ durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als unterstützende Stadt bei. ERKLÄRUNG Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark erklärt: 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU (11), AL/Grüne (12), SPD (5), FWR (3) Ablehnung: FDP (3) Enthaltung: /
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Ö 11 |
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Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen |
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FWR/0076/22 |
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Ö 12 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 13 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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