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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Kinderbetreuung in Zeiten von Corona |
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CAL/0135/20 |
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Ö 3 |
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Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Situation der Vereine in und seit Beginn der Corona-Krise |
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CAL/0139/20 |
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Ö 4 |
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Änderungen der "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" sowie der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" |
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VO/0108/20 |
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Ö 5 |
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220. Vergleichende Prüfung "Kultur" durch den Hessischen Rechnungshof; hier: Schlussbericht |
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VO/0118/20 |
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Ö 6 |
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Erhebung von Steuern und Benutzungsgebühren während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie |
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VO/0124/20 |
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Ö 7 |
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Förderung des SchillerHauses im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ab 2021 |
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VO/0125/20 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark betreibt auch weiterhin auf der Basis der Bundesförderung das MGH SchillerHaus. Das MGH SchillerHaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Auch wird das Mehrgenerationenhaus SchillerHaus weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in seinem Wirkungsgebiet (insbesondere für den Sozialraum Seewald/An den Rennwiesen und den Stadtteil Urberach) für die gesamte Projektlaufzeit (01.01.2021 bis 31.12.2028) eingebunden. Die Finanzierung der bereits bestehenden sowie der neuen Projekte soll über den Bundeszuschuss (aktuell: 40.000 €/Jahr) und den Eigenanteil in Höhe von 10.000 €/Jahr erfolgen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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09.06.2020 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Frau Schülner begründet diese Vorlage und beantwortet alle Fragen der Ausschussmitglieder hierzu. Der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung: Beschluss: Die Stadt Rödermark betreibt auch weiterhin auf der Basis der Bundesförderung das MGH SchillerHaus. Das MGH SchillerHaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Auch wird das Mehrgenerationenhaus SchillerHaus weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in seinem Wirkungsgebiet (insbesondere für den Sozialraum Seewald/An den Rennwiesen und den Stadtteil Urberach) für die gesamte Projektlaufzeit (01.01.2021 bis 31.12.2028) eingebunden. Die Finanzierung der bereits bestehenden sowie der neuen Projekte soll über den Bundeszuschuss (aktuell: 40.000 €/Jahr) und den Eigenanteil in Höhe von 10.000 €/Jahr erfolgen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:11 (CDU, Al/Die Grünen, SPD, FWR, FDP) Ablehnung:/ Enthaltung:/
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10.06.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 9 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark betreibt auch weiterhin auf der Basis der Bundesförderung das MGH SchillerHaus. Das MGH SchillerHaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Auch wird das Mehrgenerationenhaus SchillerHaus weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in seinem Wirkungsgebiet (insbesondere für den Sozialraum Seewald/An den Rennwiesen und den Stadtteil Urberach) für die gesamte Projektlaufzeit (01.01.2021 bis 31.12.2028) eingebunden. Die Finanzierung der bereits bestehenden sowie der neuen Projekte soll über den Bundeszuschuss (aktuell: 40.000 €/Jahr) und den Eigenanteil in Höhe von 10.000 €/Jahr erfolgen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter TO A abgestimmt werden.
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23.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A. Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark betreibt auch weiterhin auf der Basis der Bundesförderung das MGH SchillerHaus. Das MGH SchillerHaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Auch wird das Mehrgenerationenhaus SchillerHaus weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in seinem Wirkungsgebiet (insbesondere für den Sozialraum Seewald/An den Rennwiesen und den Stadtteil Urberach) für die gesamte Projektlaufzeit (01.01.2021 bis 31.12.2028) eingebunden. Die Finanzierung der bereits bestehenden sowie der neuen Projekte soll über den Bundeszuschuss (aktuell: 40.000 €/Jahr) und den Eigenanteil in Höhe von 10.000 €/Jahr erfolgen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (13), AL/Die Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1) Ablehnung:/ Enthaltung:/
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Ö 8 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Personelle Berücksichtigung der direkt gewählten Kommunalpolitiker/-innen im Präventionsrat |
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FDP/0269/19 |
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Ö 9 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Schulkindbetreuung im Schuljahr 2020-2021 |
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CAL/0134/20 |
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Keine Gebühr ohne Leistung - Erlass der Kita-Betreuungsgebühren während des Shutdowns |
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FDP/0146/20 |
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Ö 11 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 12 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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