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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Kinderbetreuung in Zeiten von Corona |
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CAL/0135/20 |
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Ö 3 |
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Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Situation der Vereine in und seit Beginn der Corona-Krise |
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CAL/0139/20 |
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Ö 4 |
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Änderungen der "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" sowie der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" |
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VO/0108/20 |
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Ö 5 |
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220. Vergleichende Prüfung "Kultur" durch den Hessischen Rechnungshof; hier: Schlussbericht |
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VO/0118/20 |
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Ö 6 |
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Erhebung von Steuern und Benutzungsgebühren während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie |
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VO/0124/20 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die aufgrund von Vorgaben die Möglichkeiten der Nutzung von Räumlichkeiten mit sich bringen, folgende Gebührenänderungen: 1. Im Monat April und Mai 2020 die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark außer Kraft zu setzen. 2. Die - Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
- Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vereinsräume im Gebäude der Stadtbücherei
- Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kelterscheune
- Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden
im Bereich der Erhebung der Benutzungsgebühren für städtische Räume außer Kraft zu setzten. Für die Nutzung des Materials und Personals sowie für die sonstigen Dienstleistungen und Regelungen im Bereich der Kulturhalle gilt weiterhin die Benutzungs- und Gebührensatzung. 3. Für den Sport- und Probenbetrieb von ortsansässigen Vereinen rückwirkend ab dem 1. Juni 2020, wenn die Corona-Beschränkungen einen Wechsel in eine größere städtische Räumlichkeit (z.B. Kulturhalle, Mehrzweckraum, Rothaha-Saal) fordern, als Nutzungsgebühr (Raummiete) die Gebühr der ursprünglichen gebuchten Örtlichkeit (auf der Basis der bis zum 18. März genutzten städtischen Räume) zugrunde zu legen. 4. Für Vereine und freie Kulturtreibendem, die erstmals die Kulturhalle nutzen, für die Nutzung des großen Saals (Konzertsaal) rückwirkend ab dem 1. Juni 2020 die Gebühr, die für die Nutzung der Kelterscheune anfallen würde und für die Nutzung des Foyers die Gebühr für die Nutzung des Rothaha-Saals der Stadtbücherei, in Rechnung zu stellen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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09.06.2020 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Herr Rotter erläutert den Sachverhalt und beantwortet alle Fragen dazu. Der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung: Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die aufgrund von Vorgaben die Möglichkeiten der Nutzung von Räumlichkeiten mit sich bringen, folgende Gebührenänderungen: 1. Im Monat April und Mai 2020 die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark außer Kraft zu setzen. 2. Die - Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
- Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vereinsräume im Gebäude der Stadtbücherei
- Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kelterscheune
- Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden
im Bereich der Erhebung der Benutzungsgebühren für städtische Räume außer Kraft zu setzten. Für die Nutzung des Materials und Personals sowie für die sonstigen Dienstleistungen und Regelungen im Bereich der Kulturhalle gilt weiterhin die Benutzungs- und Gebührensatzung. 3. Für den Sport- und Probenbetrieb von ortsansässigen Vereinen rückwirkend ab dem 1. Juni 2020, wenn die Corona-Beschränkungen einen Wechsel in eine größere städtische Räumlichkeit (z.B. Kulturhalle, Mehrzweckraum, Rothaha-Saal) fordern, als Nutzungsgebühr (Raummiete) die Gebühr der ursprünglichen gebuchten Örtlichkeit (auf der Basis der bis zum 18. März genutzten städtischen Räume) zugrunde zu legen. 4. Für Vereine und freie Kulturtreibendem, die erstmals die Kulturhalle nutzen, für die Nutzung des großen Saals (Konzertsaal) rückwirkend ab dem 1. Juni 2020 die Gebühr, die für die Nutzung der Kelterscheune anfallen würde und für die Nutzung des Foyers die Gebühr für die Nutzung des Rothaha-Saals der Stadtbücherei, in Rechnung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:11 (CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR, FDP) Ablehnung:/ Enthaltung:/
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10.06.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 8 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die aufgrund von Vorgaben die Möglichkeiten der Nutzung von Räumlichkeiten mit sich bringen, folgende Gebührenänderungen: 1. Im Monat April und Mai 2020 die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark außer Kraft zu setzen. 2. Die - Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
- Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vereinsräume im Gebäude der Stadtbücherei
- Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kelterscheune
- Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden
im Bereich der Erhebung der Benutzungsgebühren für städtische Räume außer Kraft zu setzen. Für die Nutzung des Materials und Personals sowie für die sonstigen Dienstleistungen und Regelungen im Bereich der Kulturhalle gilt weiterhin die Benutzungs- und Gebührensatzung. 3. Für den Sport- und Probenbetrieb von ortsansässigen Vereinen rückwirkend ab dem 1. Juni 2020, wenn die Corona-Beschränkungen einen Wechsel in eine größere städtische Räumlichkeit (z.B. Kulturhalle, Mehrzweckraum, Rothaha-Saal) fordern, als Nutzungsgebühr (Raummiete) die Gebühr der ursprünglichen gebuchten Örtlichkeit (auf der Basis der bis zum 18. März genutzten städtischen Räume) zugrunde zu legen. 4. Für Vereine und freie Kulturtreibende, die erstmals die Kulturhalle nutzen, für die Nutzung des großen Saals (Konzertsaal) rückwirkend ab dem 1. Juni 2020 die Gebühr, die für die Nutzung der Kelterscheune anfallen würde und für die Nutzung des Foyers die Gebühr für die Nutzung des Rothaha-Saals der Stadtbücherei, in Rechnung zu stellen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter TO A abgestimmt werden.
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23.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Die Vorlage wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die aufgrund von Vorgaben die Möglichkeiten der Nutzung von Räumlichkeiten mit sich bringen, folgende Gebührenänderungen: 1. Im Monat April und Mai 2020 die Erhebung der Höchstbeträge gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark außer Kraft zu setzen. 2. Die - Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle
- Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vereinsräume im Gebäude der Stadtbücherei
- Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kelterscheune
- Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden
im Bereich der Erhebung der Benutzungsgebühren für städtische Räume außer Kraft zu setzten. Für die Nutzung des Materials und Personals sowie für die sonstigen Dienstleistungen und Regelungen im Bereich der Kulturhalle gilt weiterhin die Benutzungs- und Gebührensatzung. 3. Für den Sport- und Probenbetrieb von ortsansässigen Vereinen rückwirkend ab dem 1. Juni 2020, wenn die Corona-Beschränkungen einen Wechsel in eine größere städtische Räumlichkeit (z.B. Kulturhalle, Mehrzweckraum, Rothaha-Saal) fordern, als Nutzungsgebühr (Raummiete) die Gebühr der ursprünglichen gebuchten Örtlichkeit (auf der Basis der bis zum 18. März genutzten städtischen Räume) zugrunde zu legen. 4. Für Vereine und freie Kulturtreibendem, die erstmals die Kulturhalle nutzen, für die Nutzung des großen Saals (Konzertsaal) rückwirkend ab dem 1. Juni 2020 die Gebühr, die für die Nutzung der Kelterscheune anfallen würde und für die Nutzung des Foyers die Gebühr für die Nutzung des Rothaha-Saals der Stadtbücherei, in Rechnung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (13), AL/Die Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1) Ablehnung:/ Enthaltung:/
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Ö 7 |
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Förderung des SchillerHauses im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ab 2021 |
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VO/0125/20 |
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Ö 8 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Personelle Berücksichtigung der direkt gewählten Kommunalpolitiker/-innen im Präventionsrat |
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FDP/0269/19 |
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Ö 9 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Schulkindbetreuung im Schuljahr 2020-2021 |
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CAL/0134/20 |
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Keine Gebühr ohne Leistung - Erlass der Kita-Betreuungsgebühren während des Shutdowns |
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FDP/0146/20 |
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Ö 11 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 12 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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